(1) – mit der Vergeltung (Qisas) (1). Und weil das, wofür die Vergeltung für das Ganze gilt, auch für einen Teil davon gilt, wenn dies möglich ist, wie beim Ohr. Dies wird nach Teilen bemessen, sodass die Hälfte gegen die Hälfte, das Drittel gegen das Drittel und jeder Teil gegen seinen Gleichen aufgewogen wird. Dies wird nicht nach Fläche bemessen, damit es nicht dazu führt, dass man den gesamten Zahn des Täters für einen Teil des Zahnes des Opfers nimmt. Die Vergeltung erfolgt mit der Feile, um sicherzustellen, dass man nicht mehr nimmt, denn wenn wir dies durch Brechen täten, könnten wir nicht sicher sein, dass er zersplittert, herausfällt oder an einer anderen Stelle als der des Ausgleichs bricht. Die Vergeltung wird nicht vollzogen, bis die Experten sagen: "Es ist sicher, dass er nicht herausfällt oder schwarz wird" (2); denn die bloße Vermutung eines Mehrgewichts hindert die Vergeltung bei den Körpergliedern, wie wenn seine Hand nicht am Gelenk abgetrennt würde. Wenn man einwendet: "Ihr habt die Vergeltung bei den Gliedmaßen trotz der Vermutung ihrer Ausbreitung (Siraya) auf das Leben zugelassen, warum verbietet ihr sie dann bei der Vermutung der Ausbreitung auf einen Teil des Gliedes?" So antworten wir: Die Ausbreitung auf das Leben ist nicht zu vermeiden; würden wir sie als Hinderungsgrund ansehen, würde die Vergeltung bei den Gliedmaßen gänzlich entfallen, daher wurde ihre Berücksichtigung verworfen. Was die Ausbreitung auf einen Teil des Gliedes betrifft, so sagen wir manchmal, dass der Grund für das Verbot der Vergeltung die Möglichkeit eines Mehrgewichts bei der Handlung ist, nicht bei der Ausbreitung, wie bei jemandem, der sich an einem Teil des Unterarms schadlos hält, da es möglich ist, dass er mehr tut, als ihm angetan wurde. Ebenso verhält es sich mit jemandem, der einen Zahn bricht, ohne ihn zu zersplittern; wenn derjenige, der den Ausgleich vollzieht, seinen Zahn bricht und zersplittert, ihn auszieht oder mehr bricht, als der andere gebrochen hat, so hat er das Maß übertroffen, und die Vergeltung beruht auf Gleichheit. Manchmal sagen wir: Die Ausbreitung auf einen Teil des Gliedes verhindert die Vergeltung nur dann, wenn sie offenkundig ist, und Ähnliches verhindert sie auch beim Leben. Deshalb haben wir den Ausgleich mit einem stumpfen oder vergifteten Instrument sowie bei extremer Hitze oder Kälte untersagt, um die Ausbreitung zu vermeiden.
Abschnitt: Wer einen überzähligen Zahn auszieht – das ist der, der als Überrest außerhalb der Zahnreihe wächst, nach außen gerichtet –
(1) Die Quellenangabe dazu wurde bereits auf Seite 531 vorangestellt. (2) Im Original: "wa-l-sawad". (3) Das "Waw" fehlt in: B, M. (4) In M: "mana'a" (verbot). (5) Fehlt in: B, M. (6) In B, M: "mana'a" (verbot). (7) Im Original: "wa-l-buruda".