Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1309 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn er zu seiner Ehefrau sagt: „Du bist für mich wie der Rücken meiner Mutter“ oder „wie der Rücken einer fremden Frau“ oder „Du bist für mich verboten“, oder er einen ihrer Körperteile für verboten erklärt, so darf er keinen Beischlaf mit ihr vollziehen, bis er die Sühneleistung [kaffāra] erbracht hat) · ShamelaTranslate