Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1456 – Rechtsfall: Er sagte: (Wenn eine Gruppe gemeinsam einen Mord begeht und die Angehörigen des Opfers wünschen, alle hinzurichten, so steht ihnen dies zu. Wenn sie wünschen, einige hinzurichten, anderen zu vergeben und von den Übrigen das Blutgeld (Dīya) zu fordern, so steht ihnen dies zu.) · ShamelaTranslate