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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 11 · Seite 5Buch über den Īlāʾ

Übersetzung · DE

Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.

Buch über das Īlāʾ (Eheabstinenzgelübde).

Das Īlāʾ bedeutet sprachlich: der Schwur. Man sagt: ālä yūlī ilāʾan wa-aliyyatan. Der Plural von aliyya lautet alāyā. Der Dichter sagte(1):

"Gering an Eiden, bewahrend seinen Schwur; wenn die Eidesleistung von ihm ausging, so erfüllte er sie."

Und man sagt: taʾallä yataʾallä. In einer Überlieferung heißt es: "Wer bei Allah schwört (taʾallä ʿalā Allāh), den wird Er der Lüge bezichtigen." Das Īlāʾ im religiös-rechtlichen Sinne (Sharʿ) ist der Schwur, den Beischlaf mit der Ehefrau zu unterlassen. Die Grundlage hierfür ist das Wort Allahs, des Erhabenen: "Diejenigen, die ihren Frauen gegenüber ein Īlāʾ (Eheabstinenzgelübde) ablegen, haben eine Wartefrist von vier Monaten" (2). Ubayy ibn Kaʿb und Ibn ʿAbbās lasen es als: "yuqsimūn" (sie schwören) (3).

1298 – Frage: Er sagte: (Und der Mūlī [derjenige, der das Īlāʾ leistet] ist derjenige, der bei Allah, dem Mächtigen und Erhabenen, schwört, dass er seine Ehefrau nicht länger als vier Monate nicht beiwohnen werde.)

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es vier Bedingungen für das Īlāʾ gibt. Die erste ist, dass er bei Allah, dem Erhabenen, oder bei einer Seiner Eigenschaften schwört. Unter den Gelehrten besteht kein Dissens darüber, dass ein solcher Schwur ein Īlāʾ ist. Wenn er jedoch den Beischlaf durch etwas anderes als dies zu unterlassen schwört, wie etwa durch eine Scheidung (Ṭalāq), eine Sklavenfreilassung (ʿAtāq), das Spenden von Vermögen, den Haddsch oder das Zihār, so gibt es dazu zwei Überlieferungen. Die erste besagt: Er ist kein Mūlī. Dies ist die alte Ansicht von asch-Schāfiʿī. Die zweite Überlieferung besagt: Er ist ein Mūlī. Es wurde von Ibn ʿAbbās überliefert, dass er sagte: "Jeder Schwur, der den Beischlaf verhindert, ist ein Īlāʾ" (1).

Anmerkungen

(1) Der Vers stammt von Kuthayyir ʿAzza. Sein Dīwān, S. 325. (2) Sūra al-Baqara, Vers 226. (3) Siehe: Tafsīr al-Qurṭubī, 3/102. (1) Überliefert von al-Bayhaqī im Kapitel: "Jeder Schwur, der den Beischlaf verhindert", aus dem Buch über das Īlāʾ. as-Sunan al-Kubrā, 7/381.

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