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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 11 · Seite 68Abschnitt

Übersetzung · DE

in vielen ihrer Bestimmungen, und dies gehört zu ihren Bestimmungen, sodass sie auf die Hälfte reduziert ist. Uns gegenüber steht das Wort Gottes, des Erhabenen: „Diejenigen, die den Zihar gegenüber ihren Frauen vollziehen“ (44), womit Er die Frauen speziell meinte. Und weil dies (45) ein Ausdruck ist, mit dem das Verbot der Ehefrau verbunden ist; daher wird die Sklavin durch ihn nicht verboten, genau wie bei der Scheidung. Und weil der Zihar in der vorislamischen Zeit eine Scheidung war, wurde dessen rechtliche Bestimmung übertragen, aber sein Gegenstand blieb erhalten. Ahmad sagte: Abu Qilaba und Qatada sagten: „Der Zihar war in der vorislamischen Zeit eine Scheidung.“ Es wurde von Ahmad überliefert, dass für denjenigen, der Zihar gegenüber seiner Sklavin begeht, eine Zihar-Sühne fällig ist. Abu Bakr sagte: „Dies ist nach seiner Rechtsschule nicht haltbar, denn wenn (46) eine Zihar-Sühne auf ihm lasten würde, wäre es ein Zihar. Vielmehr trifft ihn eine Eides-Sühne, weil es das Verbot von etwas Erlaubtem aus seinem Besitz darstellt, daher liegt darin eine Eides-Sühne, wie beim Verbot seines übrigen Vermögens.“ Nafi' sagte: „Der Gesandte Gottes – Friede und Segen seien auf ihm – verbot sich seine Sklavin, woraufhin Gott ihm befahl, für seinen Eid Sühne zu leisten (47).“ Es ist auch möglich, dass ihn nichts verpflichtet, basierend auf seiner Aussage im Falle einer Frau, wenn sie zu ihrem Ehemann sagt: „Du bist für mich wie der Rücken meiner Mutter“, dass sie nichts verpflichtet. Wenn er jedoch zu seiner Sklavin sagt: „Du bist mir verboten“, so trifft ihn eine Eides-Sühne, aufgrund des Wortes Gottes, des Erhabenen: „O Prophet, warum verbietest du, was Gott dir erlaubt hat?“, bis zu Seinem Wort: „Gott hat euch die Auflösung eurer Eide vorgeschrieben“ (49). Dies wurde in Bezug auf das Verbot des Propheten – Friede und Segen seien auf ihm – gegenüber seiner Sklavin offenbart, nach der Aussage einiger von ihnen. Es kann nach der anderen Überlieferung so ausgelegt werden, dass ihn eine Zihar-Sühne verpflichtet, weil das Verbot ein Zihar ist. Die erste Ansicht ist die korrekte, so Gott, der Erhabene, will.

Abschnitt: Der Zihar ist auch befristet gültig, zum Beispiel wenn er sagt: „Du bist für mich wie der Rücken meiner Mutter für einen Monat“, oder „bis der Monat Ramadan verstrichen ist“. Wenn die Zeit abgelaufen ist, endet der Zihar, und die Frau ist (50) ohne Sühne wieder erlaubt, und es gilt nicht als Rückkehr (zur Ehe), außer durch den Beischlaf innerhalb des Zeitraums. Dies ist die Auffassung von Ibn 'Abbas, 'Ata, Qatada, al-Thawri, Ishaq, Abu Thawr und eine der beiden Aussagen von al-Shafi'i. Seine andere Aussage lautet: Es ist kein

Anmerkungen

(44) Sure al-Mujadala 3. (45) Das Wort "wa" (und) ist im Original und in (M) ausgefallen. (46) In (A): "kana" (war). (47) Aufgeführt von al-Suyuti in al-Durr al-Manthur 6/240. (48) Ausgefallen in (M). (49) Sure al-Tahrim 1, 2. (50) Ausgefallen im Original, (A) und (B).

Arabisch (Quelle)

فى كثيرٍ من أحكامِها، وهذا من أحْكامِها، فتكونُ على النّصْفِ. ولَنا، قولُ اللَّهِ تعالى: {وَالَّذِينَ يُظَاهِرُونَ مِنْ نِسَائِهِمْ} (٤٤) فَخصَّهُنَّ به؛ ولأنَّه (٤٥) لفظٌ يَتَعَلَّقُ به تَحْرِيمُ الزَّوْجةِ، فلا تَحْرُمُ به الأمَةُ، كالطَّلاقِ، ولأنَّ الظِّهارَ كان طلاقًا فى الجاهليَّةِ، فنُقِلَ حُكْمُه وبَقِىَ مَحِلُّه. قال أحمدُ: قال أبو قِلَابةَ، وقَتادةُ: إنَّ الظِّهارَ كان طَلاقًا فى الجاهليَّةِ. ورُوِىَ عنْ أحمدَ، أَنَّ على المُظاهِرِ مِنْ أمَتِه كفَّارةَ ظِهارٍ. وقال أبو بكرٍ: لا يَتَوَجَّهُ هذا على مَذْهَبِه؛ لأنَّه لو كانتْ (٤٦) عليه كفَّارةُ ظِهارٍ كان ظهارًا، ولكنْ عليه كفَّارةُ يَمِينٍ؛ لأنَّه تَحْرِيمٌ لمُباحٍ من مالِه، فكانتْ فيه كفَّارةُ يَمِينٍ، كتَحْرِيمِ سائِرِ مالِه. قال نافعٌ: حَرَّمَ رسولُ اللَّهِ -صلى اللَّه عليه وسلم- جارِيَتَه، فَأَمَرَه اللَّهُ أَنْ يُكَفِّرَ يَمِينَه (٤٧). ويَحْتَمِلُ أَنْ لا (٤٨) يَلْزَمَه شىءٌ، بِناءً عَلَى قَوْلِه فى المرأةِ إذا قالتْ لزوجها: أنْتَ علىَّ كظَهْرِ أبى. لا يَلْزَمُها شىءٌ. وإِنْ قال لِأمَتِه: أنتِ علىَّ حرامٌ. فعليه كفَّارةُ يَمِينٍ؛ لقولِ اللَّهِ تعالى: {يَاأَيُّهَا النَّبِىُّ لِمَ تُحَرِّمُ مَا أَحَلَّ اللَّهُ لَكَ}. إلى قولِه تعالَى: {قَدْ فَرَضَ اللَّهُ لَكُمْ تَحِلَّةَ أَيْمَانِكُمْ} (٤٩) نزلتْ فى تحْريمِ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لِجارِيَتِه فى قَوْلِ بَعْضِهم. ويُخَرَّجُ على الرِّوايةِ الأُخْرَى أَنْ تَلْزَمَه كفَّارَةُ ظِهارٍ؛ لأنَّ التَّحريمَ ظِهارٌ. والأوَّلُ هو الصَّحِيحُ، إنْ شاءَ اللَّهُ تعالى.

فصل: ويصِح الظِّهارُ مُؤَقَّتًا، مِثْلَ أَنْ يقولَ: أنتِ علىَّ كظَهْرِ أُمِّى شهرًا، أو حتَّى يَنسَلِخَ شَهْرُ رمضانَ. فإذا مَضَى الوقتُ زالَ الظِّهارُ، وحلَّتِ المرأةُ (٥٠) بلا كفَّارةٍ، ولا يكونُ عائدًا إلَّا (٤٨) بالوطءِ فى المُدَّةِ. وهذا قولُ ابنِ عبَّاسٍ، وعَطاءٍ، وقَتادةَ، والثَّوْرِىِّ، وإِسْحَاقَ، وأبى ثَوْرٍ، وأَحَدُ قَوْلَىِ الشَّافِعِىِّ. وقولُه الآخَرُ: لا يكونُ

Anmerkungen

(٤٤) سورة المجادلة ٣.(٤٥) سقطت الواو من: الأصل، م.(٤٦) فى أ: "كان".(٤٧) أورده السيوطى، فى الدر المنثور ٦/ ٢٤٠.(٤٨) سقط من: م.(٤٩) سورة التحريم ١، ٢.(٥٠) سقط من: الأصل، أ، ب.

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