Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1312 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn er sagt: 'Du bist mir verboten [ḥarām]', und er meinte [das nur] in diesem Moment, so trifft ihn nichts, selbst wenn er sie heiratet; denn er spricht die Wahrheit. Wenn er aber jeden Umstand meinte, so darf er keinen Beischlaf mit ihr vollziehen, falls er sie heiratet, bis er die Zihār-Sühne geleistet hat.) · ShamelaTranslate