1320 - Rechtsfrage; er sagte: (Für jeden Bedürftigen ein Mudd an Weizen oder ein halber Sa' an Datteln oder Gerste.)
Zusammenfassend gilt, dass das Maß an Nahrung in allen Sühneleistungen (Kaffarat) ein Mudd an Weizen pro Bedürftigem ist, oder ein halber Sa' an Datteln oder Gerste. Zu denjenigen, die sagten: ein Mudd Weizen, gehören Zayd ibn Thabit, Ibn Abbas und Ibn Umar. Imam Ahmad überlieferte dies von ihnen, und al-Athram berichtete es von ihnen sowie von 'Ata und Sulayman ibn Musa. Sulayman ibn Yasar sagte: Ich erlebte die Menschen, wenn sie bei der Sühne für einen Eid gaben, gaben sie einen Mudd an Weizen nach dem kleineren Mudd, dem Mudd des Propheten - Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden -. Abu Hurayra sagte: Er speist einen Mudd, von welcher Art auch immer es sei. Dies ist auch die Ansicht von 'Ata, al-Awza'i und al-Shafi'i; dies aufgrund dessen, was Abu Dawud mit seiner Überlieferungskette von 'Ata von Aws, dem Bruder von 'Ubada ibn al-Samit, berichtete, dass der Prophet - Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden - ihm - das heißt demjenigen, der den Zihar vollzieht - fünfzehn Sa' an Gerste gab, zur Speisung von sechzig Bedürftigen. Al-Athram berichtete mit seiner Kette von Abu Hurayra im Hadith über denjenigen, der im Ramadan den Beischlaf vollzog, dass dem Propheten - Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden - ein Gefäß (Araq) mit fünfzehn Sa' gebracht wurde und er sagte: "Nimm es und gib es als Almosen." Und wenn dies für denjenigen, der den Beischlaf vollzog, durch den Bericht (Khabar) feststeht, so steht es auch für denjenigen, der den Zihar vollzieht, durch den Analogieschluss (Qiyas) darauf fest. Zudem handelt es sich um eine verpflichtende Speisung, die sich nicht durch die Unterschiede der Arten der erbrachten Leistung unterscheidet, wie bei der Fitra (Sadaqat al-Fitr) und dem Sühneopfer für das Leiden (Fidyat al-Adha). Malik sagte: Für jeden Bedürftigen zwei Mudd von allen Arten. Zu denjenigen, die sagten: zwei Mudd an Weizen, gehören Mujahid, 'Ikrimah, al-Sha'bi und al-Nakha'i; denn dies ist eine Sühne, die Fasten und Speisung umfasst, daher gebührte jedem Bedürftigen ein halber Sa', wie bei der Fidyat al-Adha. Al-Thawri und die Anhänger der Vernunft (Ashab al-Ra'y) sagten: Von Weizen sind es zwei Mudd, und von Datteln und Gerste ist es ein Sa' für jeden Bedürftigen; aufgrund der Aussage des Propheten - Gott segne ihn und gewähre ihm Frieden - im Hadith von Salama ibn Sakhr: "So speise einen Wasaq an Datteln." Dies berichtete Imam Ahmad im "Musnad", Abu Dawud und andere. Al-Khallal berichtete mit seiner Überlieferungskette von Yusuf ibn...
(6) Fehlt in (M). (7) In: Kapitel über den Zihar, aus dem Buch der Scheidung (Talaq). Sunan Abi Dawud 1/514. (8) Die Quellenangabe hierfür findet sich bereits auf 4/366, und es ist hinzuzufügen: Und Imam Ahmad hat es in seinem "Musnad" 2/208 überliefert. (9) Fehlt in (A). (10) Die Quellenangabe hierfür findet sich bereits auf Seite 55.