Dies wurde von al-Nasa'i und anderen überliefert. Auch Ibn 'Abd al-Barr überlieferte es und sagte: „Das Schreiben von 'Amr ibn Hazm ist bei den Rechtsgelehrten bekannt, und was darin steht, ist bis auf Weniges unbestritten.“
Abschnitt: Was am Menschen in einer Anzahl von vier Dingen vorhanden ist, für das ist das Blutgeld fällig, und für jedes einzelne davon ein Viertel des Blutgeldes; dies sind die Augenlider und ihre Wimpern. Was am Menschen in einer Anzahl von zehn Dingen vorhanden ist, für das ist das Blutgeld fällig, und für jedes einzelne davon ein Zehntel; dies sind die Finger an den Händen und die Zehen an den Füßen. Was am Menschen in einer Anzahl von drei Dingen vorhanden ist, für das ist das Blutgeld fällig, und für jedes einzelne davon ein Drittel; dies sind die beiden Nasenlöcher und die Scheidewand dazwischen. Nach einer anderen Ansicht (von ihm) ist für die beiden Nasenlöcher das Blutgeld fällig und für die Scheidewand eine richterliche Festlegung (Hukuma); denn die beiden Nasenlöcher sind zwei Dinge einer Gattung, daher ist für sie das Blutgeld fällig, wie für die Lippen. Es gibt am Körper nichts, das von einer Gattung ist und über das Blutgeld hinausgeht, außer den Zähnen, denn für jeden Zahn sind fünf Kamele fällig, sodass sie das Blutgeld übersteigen. Es wurde überliefert, dass für sie lediglich das Blutgeld fällig sei, in Analogie zu allem anderen, was sich am Körper befindet. Die korrekte Ansicht ist die erste, denn die Nachricht vom Propheten (Frieden und Segen seien auf ihm) kam mit der Verpflichtung von fünf (Kamelen) für jeden Zahn, daher ist es verpflichtend, danach zu handeln, selbst wenn es der Analogie widerspricht.
1483 - Rechtsfrage: Er sagte: „Und für die beiden Augen ist das Blutgeld fällig.“
Die Gelehrten sind sich einig, dass für die beiden Augen, wenn sie fahrlässig verletzt wurden, das Blutgeld fällig ist und für ein einzelnes Auge die Hälfte davon, gemäß der Aussage des Propheten (Frieden und Segen seien auf ihm): „Und für die beiden Augen ist das Blutgeld fällig.“ Dies liegt daran, dass es am Körper davon nur zwei gibt, daher ist für beide das Blutgeld und für eines davon die Hälfte fällig, wie bei allen anderen Organen, bei denen dies der Fall ist. Es wurde vom Propheten (Frieden und Segen seien auf ihm) überliefert, dass er sagte: „Und für ein einzelnes Auge fünfzig Kamele.“ Dies wurde von Malik in… überliefert.
(4) Die Überlieferung wurde bereits auf Seite 5 angeführt. (5) In M eine Ergänzung: „bei den Gelehrten“. (6) In M eine Ergänzung: „Dinge“. (7) Weggefallen in M. (8) Im Original: „wa-tazidu“ (und sie übersteigen). (1) Die Überlieferung wurde bereits auf Seite 5 angeführt.