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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 12 · Seite 10

Übersetzung · DE

– des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Heil auf ihm – sowie Abu Bakrs und zu Beginn der Amtszeit von 'Umar genommen, ungeachtet ihrer Günstigkeit, ihres geringen Wertes und ihrer Unterschreitung der einhundertzwanzig. Die Festlegung eines solchen Wertes für sie wäre daher entgegen der Sunna des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Heil auf ihm. Und weil der Prophet – Allahs Segen und Heil auf ihm – zwischen dem Blutgeld für fahrlässige Tötung und vorsätzliche Tötung unterschied; er verschärfte das Blutgeld für die vorsätzliche Tötung und erleichterte das für die fahrlässige Tötung, worüber sich die Gelehrten einig sind. Die Berücksichtigung eines einzigen Wertes käme einer Gleichstellung beider gleich, einer Zusammenführung dessen, was der Gesetzgeber unterschieden hat, und einer Aufhebung sowohl der Erleichterung als auch der Verschärfung. Vielmehr wäre dies eine Verschärfung für das Blutgeld bei fahrlässiger Tötung, da die Ansetzung des Wertes eines Bint Machad (einjähriges Kamel) nach dem Wert einer Thaniyya oder Dschadha (ältere Kamele) sehr beschwerlich ist. Dies würde eine Verschärfung des Blutgeldes bei fahrlässiger Tötung und eine Erleichterung für das Blutgeld bei vorsätzlicher Tötung bedeuten, was im Widerspruch zu der Absicht des Gesetzgebers steht. Zudem entspricht es der Gewohnheit, dass der Wert von Bint Machad unter dem Wert von Hiqqa und Dschadha liegt. Wären diese zu Lebzeiten des Propheten – Allahs Segen und Heil auf ihm – zu einem einheitlichen Wert entrichtet worden, wäre dies überliefert worden, und eine Verletzung dessen wäre nicht zulässig. Denn was der Gesetzgeber uneingeschränkt überliefert hat, ist nach dem Brauch und der Gewohnheit zu interpretieren. Wenn damit etwas gemeint wäre, das der Gewohnheit widerspricht, müsste dies explizit dargelegt und klargestellt werden, um keine Verwirrung in der Scharia zu stiften und ihnen vorzutäuschen, dass das Urteil Allahs anders sei, als es in Wahrheit ist. Der Prophet – Allahs Segen und Heil auf ihm – wurde zur Verkündigung gesandt, wie Allah, der Erhabene, sagt: {Damit du den Menschen das klar machst, was zu ihnen herabgesandt wurde} (27). Wie könnte man sein Wort also auf Verschleierung und Rätselhaftigkeit auslegen! Dies ist etwas, das nicht erlaubt ist. Selbst wenn man die Anordnung so interpretieren würde, wäre die Erwähnung der Altersstufen nutzlos und ohne Zweck, denn deren Nutzen liegt gerade darin, dass der Altersunterschied ein Indiz für unterschiedliche Werte ist, weshalb sie an dessen Stelle gesetzt wurden. Die Kamele sind die Grundlage für das Blutgeld, daher darf deren Wert nicht durch etwas anderes bemessen werden, wie etwa Gold oder Silber. Da sie die Grundlage für die Verpflichtung sind, darf ihr Wert nicht bemessen werden, so wie Kamele beim Salam-Verkauf oder die Schaf-Sühneleistung. Der Hadith von 'Amr ibn Schu'aib ist ein Beweis für uns, denn die Kamele wurden genommen, bevor sie teuer wurden und 'Umar sie bewertete, während ihr Wert unter zwölftausend lag. Es wurde gesagt, dass ihr Wert achttausend betrug. Aus diesem Grund sagte 'Umar: Das Blutgeld für einen Angehörigen der Schriftbesitzer beträgt viertausend (29). Ihr Argument, dass dies Ersatzleistungen für denselben Anspruch seien,

Anmerkungen

(25) In (M): "lil-diya fi-l-chata'" (für das Blutgeld bei fahrlässiger Tötung). (26) In (B): "ila" (zu). (27) Sure an-Nahl 44. (28) In (M): "lakin" (aber), ein Fehler. (29) Überliefert von ad-Daraqutni in: Kitab al-Hudud wa-d-Diyat u.a., Sunan ad-Daraqutni 3/130, 131, 146. =

Arabisch (Quelle)

رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- وأبى بكرٍ وصَدْرٍ من ولايةِ عمرَ، مع رُخْصِها وقِلَّةِ قِيمَتِها ونَقْصِها عن مائةٍ وعِشْرِينَ، فإيَجابُ ذلك فيها خِلافُ سُنَّةِ رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-، ولأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- فَرَّق بين دِيَةِ الخَطَإِ والعَمْدِ، فغَلَّظَ دِيَةَ العَمْدِ، وخَفَّفَ ديةَ الخطإِ، وأجْمَعَ عليه أهلُ العلمِ، واعْتِبارُها بقِيمَةِ واحدةٍ تَسْوِيَةٌ بينهما، وجَمْعٌ بين ما فرَّقَه الشارعُ، وإزالةٌ للتَّخْفِيفِ والتَّغْلِيظِ جَمِيعًا، بل هو تَغْليظٌ لِدِيَةِ الخَطَإِ؛ لأنَّ اعْتِبارَ ابنِ مَخَاضٍ بقِيمَةِ ثَنِيَّةٍ أو جَذَعَةٍ، يَشُقُّ جدًّا، فيكونُ تَغْلِيظًا [لِدِيَةِ الخَطَإِ] (٢٥)، وتَخْفِيفًا لدِيَةِ العَمْدِ، وهذا خلافُ ما قَصَدَه الشارِعُ، ووَرَدَ به، ولأنَّ العادةَ نَقْصُ قِيمَةِ بَنَاتِ الْمَخَاضِ عن قِيمةِ الحِقَاقِ والجَذَعاتِ، فلو كانت تُؤَدَّى على عَهْدِ النَّبِىِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بقِيمَةِ واحدةٍ، ويُعْتَبَرُ ذلك فيها، لَنُقِلَ، ولم يَجُز الإِخْلالُ به؛ لأنَّ ما وَرَدَ به الشَّرْعُ مُطْلَقًا إنَّما يُحْمَلُ على العُرْفِ والعادةِ، فإذا أُرِيدَ به ما يُخالِفُ الْعادةَ، وجَبَ بيانُه وإيضاحُه؛ لئَلَّا يكونَ تَلْبيسًا في الشَّرِيعةِ، وإيهامَهُم أنَّ (٢٦) حُكْمَ اللَّه خِلافُ ما هو حُكْمُه على الحقيقةِ، والنَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بُعِثَ للبيانِ، قال اللَّه تعالى: {لِتُبَيِّنَ لِلنَّاسِ مَا نُزِّلَ إِلَيْهِمْ} (٢٧). فكيف يُحْمَلُ قولُه على الإِلْباسِ والإِلْغازِ! هذا ممَّا لا يَحِلُّ. ثم لو حُمِلَ الأمرُ على ذلك [لَكان ذِكْرُ] (٢٨) الأسْنانِ عَبَثًا غيرَ مُفِيدٍ، فإنَّ فائدَة ذلك إنَّما هو كَوْنُ اخْتِلافِ أسْنانِها مَظِنَّةَ اخْتلافِ القِيَمِ، فأُقِيمَ مُقامَه، ولأنَّ الإِبِلَ أصْلٌ في الدِّيَةِ، فلا تُعْتَبَرُ قِيمَتُها بغيرِها، كالذَّهَبِ والوَرِقِ، ولأنَّها أصْلٌ في الوُجُوبِ، فلا تُعْتَبَرُ قِيمَتُها، كالإِبلِ في السَّلَمِ وشاةِ الجُبْرانِ، وحديثُ عمرِو بن شُعَيْبٍ حُجَّةٌ لنا؛ فإنَّ الإِبلَ كانت تُؤْخَذُ قبلَ أن تَغْلُوَ ويُقَوِّمَها عمرُ، وقِيمَتُها أقَلُّ من اثْنَىْ عَشرَ ألفًا، وقد قيل: إن قِيمَتَها كانتْ ثمانيةَ آلافٍ. ولذلك قال عمرُ: دِيَةُ الكِتَابِىِّ أرْبعةُ آلافٍ (٢٩). وقولُهم: إنَّها أبْدالُ مَحَلٍّ

Anmerkungen

(٢٥) في م: "للدية في الخطأ".(٢٦) في ب: "إلى".(٢٧) سورة النحل ٤٤.(٢٨) في م: "لكن" خطأ.(٢٩) أخرجه الدارقطني، في: كتاب الحدود والديات وغيره. سنن الدارقطني ٣/ ١٣٠، ١٣١، ١٤٦. =

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