ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 12 · Seite 11Abschnitt

Übersetzung · DE

Einen einzigen Wert. Wir können dies jedoch zurückweisen und sagen: Das Ersatzgut sind lediglich die Kamele, und alles andere wird nach ihnen bemessen. Selbst wenn wir dies einräumen, ist dies durch Gold und Silber entkräftet, denn dort wird nicht eine Gleichheit beider gefordert, und es ist zudem durch die Schaf-Sühneleistung zusammen mit den Dirham entkräftet. Was den Ersatz bei einem Darlehen (Qard) oder einer zerstörten Sache angeht, so ist dies lediglich der gleiche Wert (Mithl), während der Preis (Qima) ein Ersatz dafür ist; deshalb ist er nur bei Unvermögen zur Rückgabe des Gleichen verpflichtend, anders als in unserem Fall. Sollte gesagt werden: Dies ist ein Argument gegen euch, aufgrund eurer Aussage, dass Kamele die Grundlage sind und alles andere ein Ersatz dafür sei; daher müsse es dem Original gleichkommen, wie es beim gleichen Wert der Fall ist. So sagen wir: Wenn uns dies einmal feststeht, so ist es geboten, dass alles andere nach den Kamelen bewertet wird, und nicht, dass die Kamele nach etwas anderem bewertet werden; denn das Ersatzgut folgt dem Original, und nicht das Original dem Ersatzgut. Darüber hinaus sagen wir: Die Zuwendung zu dieser Schätzung geschah deshalb, weil 'Umar – Allahs Wohlgefallen auf ihm – sie zu seiner Zeit so bewertete, weshalb es zwingend wurde, sich dem anzuschließen, um nicht zu Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten über den Wert der verpflichtenden Kamele zu führen, so wie die Milch der Musarrah-Tiere (deren Milch künstlich im Euter zurückgehalten wurde) auf ein Sa' an Datteln geschätzt wurde, um Streitigkeiten über deren Wert auszuschließen. Dies führt jedoch nicht dazu, dass man das Original der Bewertung unterwirft, was der Weisheit der Scharia zuwiderlaufen und zu Streitigkeiten über den Wert der Kamele führen würde, obwohl diese als solche verpflichtend sind. Zudem ist das Maß für die beiden Ersatzgüter beim Darlehen die Gleichheit des ausgeliehenen Gegenstandes (30), weshalb die Gleichheit jedes der beiden Ersatzgüter zu diesem (Original) berücksichtigt wurde. Das Blutgeld hingegen wird nicht nach dem Wert der zerstörten Sache bemessen, weshalb dessen Eigenschaften nicht berücksichtigt werden. Und so verhält es sich mit der Aussage unserer Gelehrten bei der Bewertung von Rindern, Schafen und Gewändern (Hullal): Der Betrag der Verpflichtung für jede dieser Arten muss zwölftausend [Dirham] erreichen, sodass der Wert jedes Rindes oder jedes Gewandes sechzig Dirham beträgt und der Wert jedes Schafes sechs Dirham, damit alle Ersatzwerte gleich sind. Jedes Gewand besteht aus zwei Burda (32), was insgesamt vierhundert Burda ergibt.

Abschnitt: Bei den Kamelen ist kein fehlerhaftes oder abgemagertes Tier zulässig, und es wird nicht vorausgesetzt, dass sie aus der Gattung seiner Kamele oder der Kamele seines Landes stammen. Der Qadi und die Anhänger des Schafi'i sagten: Die Verpflichtung besteht in Tieren aus der Gattung seiner Kamele,

Anmerkungen

= Und al-Baihaqi in: Bab Diya Ahl al-Dhimma (Kapitel über das Blutgeld der Schutzbefohlenen), aus dem Kitab al-Diyat. Al-Sunan al-Kubra 8/100. Und 'Abd ar-Razzaq in: Bab Diya Ahl al-Kitab (Kapitel über das Blutgeld der Schriftbesitzer), aus dem Kitab al-'Uqul. Al-Musannaf 10/93. Und Ibn Abi Schaiba in: Bab man qala: al-Dhimmi 'ala al-nisf aw aqall (Kapitel über denjenigen, der sagte: Der Schutzbefohlene erhält die Hälfte oder weniger), aus dem Kitab al-Diyat. Al-Musannaf 9/288. (30) Weggefallen in (B). (31) Im Original: "li-tasawa" (damit sie gleich sind). (32) In (M): "Bardatan" (zwei Burda-Stoffe).

ZurückBand 12 · Seite 11Weiter
Zurück12·11Weiter