Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1499 - Abhandlung; Er sagte: (Und für den Bauch, wenn er geschlagen wird und den Kot nicht mehr halten kann, das Blutgeld, und für die Blase, wenn sie den Urin nicht mehr halten kann, das Blutgeld) · ShamelaTranslate