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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 12 · Seite 164Abschnitt

Übersetzung · DE

Denn hätte er eine Mudihah verursacht und [den Knochen] zertrümmert, so wären zehn [Kamele] fällig geworden: fünf für die Mudihah und fünf für das Zertrümmern. Wenn also nur das Zertrümmern ohne die Mudihah vorliegt, so sind fünf fällig. Die zweite Auffassung besagt: Es ist eine richterliche Ermessensentscheidung (Hukuma) fällig, da es sich um ein Zerbrechen des Knochens ohne eine damit einhergehende Wunde handelt, was dem Zerbrechen des Nasenbeins ähnelt.

Abschnitt: Wenn er ihm zwei Mudihah-Wunden zufügt, dabei in jeder von beiden den Knochen zertrümmert und das Zertrümmern im Inneren ineinander übergeht, so sind dies zwei Hashima-Wunden; denn das Zertrümmern folgt nur der Mudihah. Wenn es also zwei Mudihah-Wunden sind, so sind das Zertrümmern zwei Hashima-Wunden, anders als bei der Mudihah selbst, da diese nicht von etwas anderem abhängig ist; somit unterscheiden sie sich.

1506 - Frage: Er sagte: „Für die Munaqqilah sind fünfzehn Kamele zu entrichten, und sie ist jene [Wunde], die eine Mudihah und ein Zertrümmern verursacht und so weit reicht, dass sie ihre Knochen verschiebt.“

Die Munaqqilah ist mehr als die Hashima; sie ist jene, die die Knochen bricht und sie von ihren Plätzen verschiebt, sodass es notwendig wird, den Knochen zu bewegen (transportieren), damit er wieder zusammenheilt. Dafür sind fünfzehn Kamele zu entrichten, nach Konsens der Gelehrten, wie Ibn al-Mundhir berichtet. In dem Schreiben des Propheten – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – an 'Amr ibn Hazm heißt es: „Und für die Munaqqilah sind fünfzehn Kamele zu entrichten.“ Bezüglich ihrer Einzelheiten gilt dasselbe, was bereits bei den Ausführungen zur Mudihah und zur Hashima dargelegt wurde.

1507 - Frage: Er sagte: „Für die Ma'mumah ist ein Drittel des Blutgeldes zu entrichten, und sie ist jene [Wunde], die bis zur Hirnhaut reicht. Für die Ammah gilt das Gleiche wie für die Ma'mumah.“

Die Ma'mumah und die Ammah sind ein und dasselbe. Ibn 'Abd al-Barr sagte: „Die Leute des Irak nennen sie: die Ammah. Und die Leute des Hedschas: die Ma'mumah.“

Anmerkungen

(7) Im Original: „lawajabat“ (so wären fällig geworden). (1) In B, M: „khamsat“ (fünf). (2) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 5 angeführt. (1) Im Original und B mit der Hinzufügung: „wa-hiya“ (und sie ist).

Arabisch (Quelle)

لأنَّه لو أوْضَحَ وكسرَ، لَوجَبتْ (٧) عشرٌ؛ خمسٌ في الإِيضاحِ، وخمسٌ في الكَسْرِ، فإذا وُجِدَ الكسْرُ دونَ الإيضاحِ، وجبَ خمسٌ. والثاني: تحبُ حُكومةٌ؛ لأنَّه كَسْرُ عَظْمٍ لا جُرْحَ معه، فأشْبَهَ كَسْرَ قَصَبةِ الأنْفِ.

فصل: فإنْ أوْضَحه مُوضِحَتَيْنِ، هَشَمَ العَظْمَ في كلِّ واحدةٍ منهما، واتَّصَلَ الهَشْمُ في الباطنِ، فهما هاشِمَتان؛ لأنَّ الهشْمَ إنَّما يكونُ تَبَعًا للإِيضاحِ، فإذا كانتا مُوضِحَتيْنِ، كان الهَشْمُ هاشِمَتَيْنِ، بخلافِ المُوضِحَةِ، فإنَّها ليست تَبَعًا لغيرِها، فَافْتَرقا.

١٥٠٦ - مسألة؛ قال: (وَفِي المُنَقِّلَةِ خَمْسَ عَشرَةَ مِنَ الْإِبِلِ، وَهِى الَّتي تُوضِحُ وتُهْشِمُ وتَسْطُو حَتَّى تَنْقُلَ عِظَامَهَا)

المُنَقِّلَةُ: زائدةٌ على الهاشِمَةِ، وهي التي تكْسِرُ العظامَ وتُزِيلُها عن مَواضِعِها، فيَحْتاجُ إلى نَقْلِ العَطمِ ليَلْتَئِمَ. وفيها خمسَ عشرةَ منَ الإِبلِ. بإجماعٍ من أهلِ العلمِ. حكاه ابنُ المُنْذِرِ. وفي كتابِ النَّبيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- لعمْروِ بنِ حَزمٍ: "وَفِي المُنَقِّلَةِ خَمْسَ (١) عَشرَةَ مِنَ الْإِبِلِ" (٢). وفي تَفصِيلها ما في تَفْصِيلِ المُوضِحَة والهاشِمَةِ، على مَا مضى.

١٥٠٧ - مسألة؛ قال: (وَفِي الْمَأْمُومَةِ ثلثُ الدِّيَةِ، وَهِي الَّتي تَصِلُ إِلَى جِلْدَةِ الدِّمَاغِ، وَفِي الْآمَّةِ (١) مِثلُ مَا فِي المَأْمُومَةِ)

المَأْمُومةُ والآمَّةُ شيءٌ واحدٌ. قال ابنُ عبدِ البَرِّ: أهلُ العراقِ يقولونَ لها: الآمَّةُ. وأهلُ

Anmerkungen

(٧) في الأصل: "لوجب".(١) في ب، م: "خمسة".(٢) تقدم تخريجه، في صفحة ٥.(١) في الأصل، ب زيادة: "وهي".

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