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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 12 · Seite 169Abschnitt

Übersetzung · DE

Sein Großvater, dass 'Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, bezüglich der Ja'ifah (Bauchwunde), wenn sie den Körperhohlraum vollständig durchdringt, das Entschädigungsmaß für zwei Ja'ifahs festsetzte. Dies, weil er ihn an zwei Stellen durchbohrt hat, was zwei Ja'ifahs entspricht, so als hätte er ihn mit zwei Schlägen durchbohrt. Was sie angeführt haben, ist unzutreffend, denn die rechtliche Beurteilung beruht darauf, dass die Wunde den Körperhohlraum erreicht, nicht auf der Art und Weise, wie sie ihn erreicht, da das äußere Erscheinungsbild der Handlung keine Auswirkung hat, wenn die Bedeutung gleichwertig ist. Zudem ist das, was sie von der Art und Weise erwähnten, in keinem Bericht festgehalten, sondern es entspricht lediglich der üblichen Art und Weise, wie eine Ja'ifah meist auftritt, was jedoch unbeachtlich ist, so wie es auch üblich ist, dass sie durch Eisen entsteht, und dennoch eine Ja'ifah wäre, wenn sie durch etwas anderes hervorgerufen würde. Des Weiteren wird ihre Argumentation dadurch entkräftet, dass wenn jemand seine Hand in die Ja'ifah eines Menschen einführt und seinen Bauch an einer anderen Stelle durchstößt, er ohne uns bekannten Widerspruch das Entschädigungsmaß für eine Ja'ifah schuldet. Ebenso verhält es sich bei jemandem, der bei einem Menschen eine Mudiha am Kopf verursacht und die Spitze des Messers an einer anderen Stelle wieder herausführt; es sind zwei Mudihas. Wenn er bei ihm eine Hashima (eine Knochenbruchwunde) verursacht, die zwei Ausgänge hat, so sind es zwei Hashimas. Und ebenso verhält es sich mit dem, was dem ähnlich ist.

Abschnitt: Wenn er seinen Finger in die Vagina einer Jungfrau einführt und deren Jungfernhäutchen zerstört, so ist dies keine Ja'ifah, da dies kein Körperhohlraum (im juristischen Sinne) ist.

1510 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und wer mit seiner Ehefrau verkehrt, während sie noch klein ist, und sie dabei aufrisst [fataqa], der schuldet ein Drittel des Blutgeldes.)

Die Bedeutung von "fatq" ist das Durchstoßen dessen, was zwischen dem Harnweg und dem Samenweg liegt. Es wurde auch gesagt: Es bedeutet das Durchstoßen dessen, was zwischen der Vagina und dem After liegt, doch dies ist abwegig, da es unwahrscheinlich ist, dass durch den Geschlechtsverkehr die Trennwand zwischen ihnen zerstört wird, da es sich um eine (feste) Trennwand handelt.

Anmerkungen

= Und es wurde von al-Bayhaqi überliefert, im: Kapitel über die Ja'ifah, aus dem Buch des Blutgeldes (Kitab al-Diyat). Al-Sunan al-Kubra 8/85. Und von 'Abd al-Razzaq, im: Kapitel über die Ja'ifah, aus dem Buch des Blutgeldes (Kitab al-'Uqul). Al-Musannaf 9/370. Und von Ibn Abi Shayba, im: Kapitel über die Ja'ifah, wie viel steht ihr zu?, aus dem Buch des Blutgeldes. Al-Musannaf 9/211. (4) In M: "nafadhat" (sie drang durch). (5) Siehe: al-Irwa' 7/331. (6) In M: "dhikruhu" (dessen Erwähnung). (7) Im Original: "itisaluhu" (sein Verbinden/Kontakt).

Arabisch (Quelle)

جَدِّه، أنَّ عُمرَ، رَضِيَ اللَّه عنه، قضَى فِي الجائفةِ إذا أنفذَتِ (٤) الجَوْفَ، بأرْشِ جائِفَتَيْنِ (٥). لأنَّه أنْفَذَه من مَوْضِعَيْن، فكانَ جائفَتَيْنِ كما لو أنْفَذَه بضَرْبتَيْن. وما ذكَروهُ (٦) غيرُ صحيحٍ، فَإنَّ الاعْتبارَ بوصولِ الجُرْحِ إلى الجَوف، لا بكَيْفيَّةِ إيصالِه (٧)، إذْ لا أثرَ لصُورةِ الفعْلِ مع التَّساوى في المعنَى، ولأنَّ مَا ذكرُوه من الكَيْفيَّةِ ليس بمَذْكورٍ في خَبَرٍ، وإنما العادةُ في الغالبِ وُقوعُ الجائفةِ هكذا، فلا يُعْتَبَرُ، كما أنَّ العادةَ في الغالبِ حُصولُها بالحديدِ، ولو حصَلَتْ بغيرِه لَكانَتْ جائفةً. ثُمَّ يَنْتَقِضُ ما ذكرُوه بما لو أدْخلَ يدَهُ في جائفةِ إنْسانٍ، فخَرقَ بَطْنَه مِن مَوْضِعٍ آخَرَ، فإنَّهُ يَلْزَمُهُ أرْشُ جائفةٍ بغيرِ خلافٍ نَعْلَمُه. وكذلك يُخَرَّجُ في مَنْ أوْضَحَ إنْسانًا في رأْسِه، ثم أخْرَج رأْسَ السِّكِّين من مَوْضعٍ آخرَ، فهي مُوضِحَتان. فإن هَشَمَهُ هَاشِمَةً لها مَخْرَجان، فهي هاشِمتانِ. وكذلك ما أشْبَههُ.

فصل: فإن أدْخَلَ إصْبَعَه في فَرْجِ بِكْرٍ، فأذْهبَ بَكارَتَها، فليس بجَائفَةٍ، لأنَّ ذلك ليس بجَوْفٍ.

١٥١٠ - مسألة؛ قال: (وَمَنْ وَطِئَ زَوْجَتَه، وَهِىَ صَغِيرَةٌ، فَفَتَقَهَا، لَزِمَهُ ثُلثُ الدِّيَةِ).

مَعْنى الْفَتْق، خَرْقُ ما بين مَسْلَكِ البَوْلِ والْمَنِيِّ. وقيل: بل مَعْناه خَرْقُ ما بين القُبُلِ والدُّبُر، إلَّا أنَّ هذا بعيدٌ؛ لأنَّه يبْعُدُ أنْ يذهبَ بالوَطْءِ ما بينهما من الحاجزِ، فإنَّه حاجِزٌ

Anmerkungen

= وأخرجه البيهقي، في: باب الجائفة، من كتاب الديات. السنن الكبرى ٨/ ٨٥. وعبد الرزاق، في: باب الجائفة، من كتاب العقول. المصنف ٩/ ٣٧٠. وابن أبي شيبة، في: باب الجائفة كم فيها؟ ، من كتاب الديات. المصنف ٩/ ٢١١.(٤) في م: "نفذت".(٥) انظر: الإرواء ٧/ ٣٣١.(٦) في م: "ذكره".(٧) في الأصل: "اتصاله".

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