Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1514 - Problemstellung: Er sagte: (Und für jede Wunde, für die es keine feste [Blutgeld-]Regelung gibt und die keinem Fall gleicht, für den das Blutgeld festgesetzt wurde, gilt eine Ḥukūma [richterlich bemessene Entschädigung]) · ShamelaTranslate