Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1515 - Problemstellung: Er sagte: (Die Ḥukūma besteht darin, dass das Opfer so geschätzt wird, als sei es ein Sklave ohne Verletzung, und dann geschätzt wird, während die Verletzung geheilt ist; der Wertverlust durch die Verletzung wird dann prozentual vom Blutgeld berechnet. Wenn er als gesunder Sklave beispielsweise zehn wert ist und mit der Verletzung neun, dann steht ihm ein Zehntel seines Blutgeldes zu) · ShamelaTranslate