Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1521 - Problemstellung: Er sagte: (Wenn zwischen ihnen Feindschaft und Lawṯ [starke Indizienbeweise] bestehen und die Schutzbefohlenen Anklage gegen einen von ihnen erheben, so leisten die Schutzbefohlenen fünfzig Eide gegen den Mörder, und sie haben Anspruch auf sein Blut, wenn die Klage auf vorsätzlichen Mord lautet) · ShamelaTranslate