1525 - Problem: Er sagte: (Und Frauen sowie Kinder leisten keine Qasama.)
Das bedeutet: Wenn die Anspruchsberechtigten Frauen und Kinder sind, leisten sie keinen Eid. Was die Kinder betrifft, so besteht unter den Gelehrten kein Zweifel, dass sie keinen Eid leisten, egal ob sie zu den Verwandten oder zu den Beklagten gehören, denn die Eide sind ein Beweismittel für den Schwörenden (1), und durch die Aussage eines Kindes wird kein Beweis etabliert. Wenn es sogar gegen sich selbst etwas einräumt, wird dies nicht akzeptiert; daher ist es erst recht nicht zulässig, seine Aussage gegen einen Dritten zu akzeptieren. Was die Frauen betrifft: Wenn sie zu den Angehörigen des Getöteten gehören, werden sie nicht zum Eid aufgefordert. Dies ist die Ansicht von Rabi'a, al-Thawri, al-Layth und al-Awza'i. Malik sagte: Sie haben einen Anteil an der Qasama im Falle eines versehentlichen Tötungsdelikts, jedoch nicht im Falle eines vorsätzlichen. Ibn al-Qasim sagte: Bei einem vorsätzlichen Tötungsdelikt leistet niemand den Eid außer zwei oder mehr Personen, genauso wie bei einer Verurteilung zum Tode durch zwei Zeugen. Al-Shafi'i sagte: Jeder volljährige Erbe leistet den Eid, denn es handelt sich um einen Eid in einem Rechtsstreit, der daher auch für Frauen gesetzlich vorgeschrieben ist, wie alle anderen Eide. Unser Gegenargument ist das Wort des Propheten – Allahs Segen und Friede seien auf ihm: "Fünfzig Männer von euch sollen den Eid leisten, und ihr werdet das Blut eures Gefährten zugesprochen erhalten" (2). Zudem ist es ein Beweismittel, mit dem die vorsätzliche Tötung bewiesen wird, daher wird sie von Frauen nicht akzeptiert, wie bei der Zeugenaussage. Zudem ist das mutmaßliche Verbrechen, für das die Qasama erforderlich ist, der Mord, und Frauen haben keinen Anteil an dessen Nachweis; das Vermögen wird nur indirekt bestätigt. Dies verhält sich so, wie wenn jemand nach dem Tod einer Frau deren Ehe mit ihm behauptet, um sie zu beerben – dies lässt sich weder durch einen Zeugen und einen Eid noch durch das Zeugnis eines Mannes und zweier Frauen nachweisen, auch wenn (3) das Ziel der Anspruch auf das Vermögen ist. Wenn die Frau jedoch diejenige ist, der die Tötung zur Last gelegt wird, und wir der Ansicht sind, dass die Asaba (agnatische Verwandte) den Eid leisten, dann leistet die Frau ebenfalls keinen Eid, da dies den Männern vorbehalten ist. Wenn wir jedoch der Ansicht sind, dass der Beklagte den Eid leistet, dann sollte sie zum Eid aufgefordert werden, da sie durch ihre Aussage weder ein Recht noch eine Tötung beweist, sondern dies lediglich zu ihrer Entlastung dient. Daher ist der Eid in ihrem Fall vorgeschrieben, so als gäbe es kein Lawth (Indiz). Nach dieser Ansicht gilt: Wenn sich unter den Angehörigen Frauen und Männer befinden, leisten die Männer den Eid und das Urteil über die Frauen entfällt. Sollten sich unter ihnen Kinder und volljährige Männer befinden, oder Anwesende und Abwesende, so haben wir bereits zuvor erwähnt, dass die Qasama erst dann feststeht, wenn der Abwesende anwesend ist, und genauso steht sie erst fest, wenn das Kind volljährig ist; denn das Recht wird nur durch seinen vollständigen Beweis etabliert, und der Beweis besteht in den Eiden aller Angehörigen, und eine stellvertretende Vertretung ist bei Eiden nicht zulässig; zudem...
(1) In B: "ala al-halif" (gegenüber dem Schwörenden). (2) Die Quellenangabe wurde bereits angeführt auf Seite 188. (3) Fällt weg in: der Hauptquelle (al-Asl).
١٥٢٥ - مسألة؛ قال: (والنِّسَاءُ وَالصِّبْيَانُ لَا يُقْسِمُونَ)
يعني إذا كانَ المُسْتَحِقُّ نساءً وصِبْيانًا لم يُقْسِمُوا؛ أمَّا الصِّبِيْانُ فلا خلافَ بينَ أهلِ العلم أنَّهم لا يُقْسِمُون، سَواءٌ كانوا من الأوْلياءِ، أو مُدَّعًى عليهم؛ لأنَّ الأيْمانَ حُجَّةٌ للحالفِ (١)، والصَّبِيُّ لا يثْبُتُ بقولِه حُجَّةٌ، ولو أقَرَّ على نفسِه، لم يُقْبَلْ، فلأَنْ لا يُقْبلَ قولُه في حقِّ غيرِه أوْلَى. وأمَّا النِّساءُ فإذا كُنَّ من أهلِ القتيلِ، لم يُسْتَحْلَفْنَ. وبهذا قال ربيعةُ، والثَّوْرِيُّ، واللَّيْثُ، والأوْزَاعيُ، وقال مالك: لهنَّ مَدْخَلٌ في قَسامةِ الخطإِ دُونَ العَمْدِ. قال ابنُ القاسم: ولا يُقْسِمُ في العمْدِ إلا اثْنانِ فصاعدًا، كما أنَّه لا يُقْتَلُ إلَّا بشاهدين. وقال الشافعيُ: يُقْسِمُ كلُّ وارث بالِغٍ؛ لأنَّها يَمِينٌ في دَعْوَى، فتُشْرَعُ في حقِّ النِّساءِ، كسائرِ الأيْمان. ولَنا، قولُ النَّبِي -صلى اللَّه عليه وسلم-: "يُقْسِمُ خَمْسُونَ رَجُلًا مِنْكُمْ، وتَسْتَحِقُّونَ دَمَ صَاحِبِكُمْ" (٢). ولأنَّها حُجَّةٌ يَثْبُتُ بها قَتْلُ العَمْدِ، فلا تُسْمَعُ من النِّساءِ، كالشَّهادَةِ، ولأنَّ الجنايةَ المُدَّعاةَ التي تجبُ القَسامةُ عليها هي القتلُ، ولا مَدْخَلَ للنِّساءِ في إثْباتِه، وإنما يثْبُتُ المالُ ضِمْنًا، فجرَى ذلك مَجْرَى رجلٍ ادَّعَى زَوْجِيَّةَ امرأةٍ بعدَ مَوْتِها ليَرِثَها، فإنَّ ذلك لا يَثْبُتُ بشاهدٍ ويَمِينٍ، ولا بشهادةِ رجلٍ وامْرَأتَيْنِ، وإن كانَ (٣) مقصودَها المالُ. فأمَّا إن كانت المرأةُ مُدَّعًى عليها القتلُ، فإنْ قُلْنا: إنَّه يُقْسِمُ من العَصَبَةِ رِجالٌ. لم تُقْسِم المرأةُ أيضًا؛ لأنَّ ذلك مُخْتَصٌّ بالرِّجالِ. وإن قُلْنا: يُقْسِمُ المُدَّعَى عليه. فينْبَغِي أنْ تُسْتَحْلَفَ؛ لأنَّها لا تُثْبِتُ بقولِها حَقًّا ولا قتلًا، وإنَّما هي لتَبْرِئَتِها منه، فتَشْرَعُ في حقِّها اليَمِينُ، كما لو لم يكُنْ لَوْثٌ. فعلَى هذا، إذا كان في الأوْلياءِ نساءٌ ورجالٌ، أقسمَ الرجالُ، وسقَطَ حكمُ النِّساءِ، وإن كان فيهم صِبْيانٌ ورجالٌ بالغون، أو كان فيهم حاضِرون وغائِبون، فقد ذكرْنا من قَبْلُ أنَّ القَسامةَ لا تَثْبُتُ حتى يحْضُرَ الغائبُ، فكذا لا تَثْبُتُ حتى يبْلُغَ الصَّبِيُّ؛ لأنَّ الحَقَّ لا يَثْبُتُ إلَّا بِبَيِّنَتِه الكاملةِ، والبَيِّنَةُ أيْمانُ الأوْلياءِ كلِّهم، والأيْمانُ لا تدْخُلُها النِّيابةُ؛ ولأنَّ
(١) في ب: "على الحالف".(٢) تقدم تخريجه، في صفحة ١٨٨.(٣) سقط من: الأصل.