Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1527 – Rechtsfrage: Er sagte: (Es macht keinen Unterschied, ob der Getötete Muslim oder Nicht-Muslim, frei oder Sklave war, sofern der Mörder des Getöteten der Vergeltung unterliegt, wenn der Mord gegen ihn bewiesen ist; denn die Qasama macht die Vergeltung obligatorisch, es sei denn, die Hinterbliebenen ziehen das Blutgeld vor) · ShamelaTranslate