…Schaden von sich abzuwenden. Wenn er jedoch nur die Letzteren bestätigt, so ist die Zeugenaussage aller ungültig, da die Zeugenaussage der Ersten durch sein Bezichtigen der Lüge und sein Zurückkehren von dem, was sie bezeugt haben, ungültig geworden ist. Die Letzteren wiederum werden als Zeugen nicht akzeptiert, da sie Feinde der Ersten sind und sie durch ihre Zeugenaussage versuchen, einen Schaden von sich selbst abzuwenden. Sollte er alle bestätigen, so ist ihre Zeugenaussage ebenfalls ungültig, da er durch die Bestätigung der Ersten die Letzteren der Lüge bezichtigt, und seine Bestätigung der Letzteren wiederum eine Bezichtigung der Ersten darstellt; beide Seiten sind somit aufgrund des von uns Erwähnten verdächtig.
Falls gefragt wird: Wie ist diese Problematik vorstellbar, wenn die Zeugenaussage doch erst nach der Klage erfolgt; wie ist also die Annahme ihrer Bestätigung oder Bezichtigung der Lüge möglich? Wir antworten: Es ist vorstellbar, dass sie vor der Klage aussagen, wenn der Erbe (Wali) noch nicht weiß, wer ihn getötet hat. Diesbezüglich wurde vom Propheten - Friede und Segen Allahs seien auf ihm - überliefert, dass er sagte: „Die besten Zeugen sind diejenigen, die ihre Zeugenaussage bringen, bevor sie darum gebeten werden.“ Dies ist die Bedeutung dessen.
(31) In B, M: "kayfa" (wie). (32) Überliefert von Muslim, im: Kapitel über die Darlegung der besten Zeugen, aus dem Buch der Rechtsprechung (Kitab al-Aqdiya). Sahih Muslim 3/1344. Und von Abu Dawud, im: Kapitel über Zeugenaussagen, aus dem Buch der Rechtsprechung (Kitab al-Aqdiya). Sunan Abi Dawud 2/273. Und von at-Tirmidhi, im: Kapitel über das, was über die Zeugen überliefert wurde, welche von ihnen die besten sind, aus den Kapiteln der Zeugenaussagen. Aridat al-Ahwadhi 9/169, 170. Und von Ibn Majah, im: Kapitel über den Mann, der über Wissen zur Zeugenaussage verfügt, ohne dass man ihn weiß..., aus dem Buch der Rechtsurteile (Kitab al-Ahkam). Sunan Ibn Majah 2/792. Und von Imam Malik, im: Kapitel über das, was über Zeugenaussagen überliefert wurde, aus dem Buch der Rechtsprechung (Kitab al-Aqdiya). al-Muwatta 2/720. Und von Imam Ahmad, im: al-Musnad 4/115, 116.
ضَرَرًا. وإنْ صدَّقَ الآخِرَين وَحْدَهما، بَطَلَتْ شَهادةُ الجميعِ، لأنَّ الأوَّلَيْنِ، بطَلتْ شَهادَتُهما لِتَكْذِيبه لهما، وَرُجُوعِه عَمَّا شَهِدا له به، والآخِرَانِ لا تُقْبَلُ شَهادَتُهما؛ لأنَّهما عَدُوَّان لِلأَوَّلَين، ولأنَّهما يَدْفَعان عن أنفُسِهما ضَرَرًا، وإن صَدَّقَ الجميعَ، بطَلَتْ شَهادَتُهم أيضًا؛ لأنَّه بتَصْديقِ الأوَّلَيْن مُكَذِّبٌ لِلآخِرَيْنِ، وتَصْدِيقُه لِلآخِرَيْن تَكْذِيبٌ لِلأَوَّلَيْنِ، وهما مُتَّهمانِ، لما ذَكَرْناه. فإنْ قيل: فكيف (٣١) تُتَصَوَّرُ هذه المسألة، والشهادةُ إنَّما تَكُونُ بعدَ الدَّعْوَى، فكيفَ يُتَصَوَّرُ فَرْضُ تَصْدِيقِهم وتَكْذِيبهِم؟ قُلْنا: قد يُتَصَوَّرُ أنْ يَشْهدُوا قبلَ الدَّعْوَى، إذا لم يَعْلَمِ الوَلِيُّ مَن قَتَله؛ ولهذا رُوِيَ عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أنَّه قال: "خَيْرُ الشُّهَدَاءِ، الَّذِي يَأْتِي بِشَهادَتِه قَبْلَ أَنْ يُسْأَلَها" (٣٢). وهذا مَعْنى ذلك.
(٣١) في ب، م: "كيف".(٣٢) أخرجه مسلم، في: باب بيان خير الشهود، من كتاب الأقضية. صحيح مسلم ٣/ ١٣٤٤. وأبو داود، في: باب في الشهادات، من كتاب الأقضية. سنن أبي داود ٢/ ٢٧٣. والترمذي، في: باب ما جاء في الشهداء أيهم خير، من أبواب الشهادات. عارضة الأحوذي ٩/ ١٦٩، ١٧٠. رابن ماجه، في: باب الرجل عنده الشهادة لا يعلم. . ., من كتاب الأحكام. سنن ابن ماجه ٢/ ٧٩٢. والإِمام مالك، في: باب ما جاء في الشهادات، من كتاب الأقضية. الموطأ ٢/ ٧٢٠. والإِمام أحمد، في: المسند ٤/ ١١٥، ١١٦.