und dessen Kampf; aufgrund des Wortes Allahs, des Erhabenen: „O die ihr glaubt, gehorcht Allah und gehorcht dem Gesandten und den Befehlshabern unter euch“ (6). Ubada ibn as-Samit überlieferte, er sagte: „Wir leisteten dem Gesandten Allahs – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – den Treueid auf Gehör und Gehorsam, in Zeiten der Freude und des Kummers, und dass wir die Angelegenheit nicht denjenigen streitig machen, denen sie zusteht“ (7). Es wurde vom Propheten – Friede und Segen Allahs seien auf ihm – überliefert, dass er sagte: „Wer aus dem Gehorsam heraustritt und sich von der Gemeinschaft (al-Dschama'a) trennt und dann stirbt, dessen Tod ist ein Tod der Dschahiliyya.“ Überliefert von Ibn Abd al-Barr anhand des Hadith von Abu Huraira, Abu Dharr und Ibn Abbas, alle sinngemäß gleich (8). Die Gefährten – Allahs Wohlgefallen auf ihnen – waren sich über den Kampf gegen die Aufständischen (al-Bughat) einig; denn Abu Bakr – Allahs Wohlgefallen auf ihm – bekämpfte [diejenigen, die die Zakat verweigerten, und Ali bekämpfte] (9) die Leute von al-Dschamal, von Siffin und die Leute von an-Nahrawan. Diejenigen, die sich der Gewalt des Imams entziehen, bilden vier Kategorien: Die erste sind Leute, die ihren Gehorsam verweigern und sich ohne (religiöse) Auslegung (Ta'wil) seiner Gewalt entziehen; diese sind Wegelagerer, die auf Erden Unheil stiften, deren Urteil in einem eigenen Kapitel behandelt wird. Die zweite sind Leute, die eine Auslegung haben, doch sie sind eine kleine Gruppe, die keine Wehrhaftigkeit (Mana'a) besitzt, wie ein Einzelner, zwei, zehn und dergleichen; diese sind nach der Aussage der meisten unserer Gelehrten Wegelagerer, und dies ist auch die Lehrmeinung von asch-Schafi'i; denn als Ibn Muldscham Ali verletzte, sagte er zu al-Hasan: „Wenn ich genesen sollte, werde ich meine Meinung kundtun, und wenn..."
(6) Sure an-Nisa 59. (7) Überliefert von al-Bukhari, in: Kapitel über das Wort des Propheten – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –: „Ihr werdet nach mir Dinge sehen, die ihr ablehnen werdet“, aus dem Buch der Wirren (al-Fitan), und in: Kapitel über die Art und Weise, wie man dem Imam den Treueid leistet, aus dem Buch der Urteile. Sahih al-Bukhari 9/59, 96. Und Muslim, in: Kapitel über die Pflicht des Gehorsams gegenüber den Befehlshabern..., aus dem Buch der Herrschaft (Kitab al-Imara). Sahih Muslim 3/1470. Und an-Nasa'i, in: Kapitel über den Treueid auf Gehör und Gehorsam, Kapitel über den Treueid, die Angelegenheit nicht streitig zu machen..., Kapitel über den Treueid, die Wahrheit auszusprechen, Kapitel über den Treueid... auf Gerechtigkeit, und Kapitel über den Treueid trotz Bevorzugung (der anderen), aus dem Buch des Dschihad. al-Mujtaba 7/124-126. Und Ibn Majah, in: Kapitel über den Treueid, aus dem Buch des Dschihad 2/957. Und Imam Ahmad, im: al-Musnad 3/441, 5/314, 318, 319, 321. (8) Ebenso überliefert von al-Bukhari, in: Kapitel über das Wort des Propheten – Friede und Segen Allahs seien auf ihm –: „Ihr werdet nach mir sehen...“, aus dem Buch der Wirren, und in: Kapitel über das Gehör und den Gehorsam gegenüber dem Imam, aus dem Buch der Urteile. Sahih al-Bukhari 9/58, 78. Und Muslim, in: Kapitel über die Pflicht, bei der Gemeinschaft der Muslime zu bleiben, aus dem Buch der Herrschaft. Sahih Muslim 3/1476. Und Abu Dawud, in: Kapitel über das Töten der Kharijiten, aus dem Buch der Sunna. Sunan Abi Dawud 2/542. Und an-Nasa'i, in: Kapitel über die Strenge bezüglich dessen, der unter einem blinden Banner (fahnenflüchtig oder in einer unklaren Sache) kämpft, aus dem Buch über das Verbot von Blutvergießen. al-Mujtaba 7/112. (9) Fehlt in B. (Textliche) Korrektur (naql nazar). (10) In M: "wa charadschu 'an" (und sie traten aus... heraus).