Es gibt einen Unterschied zu dem Fall, in dem eine vertrauenswürdige Person (Adl) jemanden tötet, da dies eine Tötung mit Recht ist. Eine Gruppe von Gelehrten sagte: Wenn die vertrauenswürdige Person vorsätzlich ihren Verwandten tötet und ihn von vornherein tötet, erbt sie nicht von ihm. Wenn sie ihn jedoch verletzen wollte, damit er keinen Widerstand mehr leistet, ihn also verletzte und er an dieser Verletzung starb, erbt sie von ihm, weil sie ihn mit Recht getötet hat. Dies ist die Ansicht von Ibn al-Mundhir, der sagte: Dies ist die plausibelste der Ansichten.
1536 – Rechtsfrage; er sagte: (Was sie während der Zeit ihres Widerstands an Zakat oder Kharaj-Steuern nahmen, wird ihnen nicht angerechnet.)
Zusammenfassend lässt sich sagen: Wenn die Aufständischen (Ahl al-Baghy) die Herrschaft über eine Stadt erlangen und Kharaj-Steuern, Zakat und Jizya eintreiben sowie die Hadd-Strafen vollstrecken, so ist dies rechtmäßig geschehen. Wenn daraufhin die Leute der Gerechtigkeit (Ahl al-Adl) die Stadt zurückerobern und die Aufständischen besiegen, so werden sie nicht für das, was jene eingezogen haben, zur Verantwortung gezogen, noch kann das, was den Leuten abgenommen wurde, von diesen zurückgefordert werden. Ähnliches wurde von Ibn 'Umar und Salama ibn al-Akwa' überliefert. Dies ist die Ansicht von al-Shafi'i, Abu Thawr und den Anhängern der Vernunft (As-hab al-Ra'y). Dabei ist es einerlei, ob es sich um Chawarij oder andere handelt. Abu 'Ubaid sagte: Wer von ihnen Zakat eingenommen hat, muss es wiederholen, auch wenn er es von jemandem nahm, dessen Befugnis nicht rechtmäßig war; dies gleicht dem Fall, wenn einfache Bürger es eintreiben würden. Wir argumentieren damit, dass 'Ali – Gott sei mit ihm zufrieden – nach seinem Sieg über die Leute von Basra nichts von dem zurückforderte, was sie eingezogen hatten. Und wenn der Steuereinnehmer von Najda al-Haruri zu Ibn 'Umar kam, gab er ihm seine Zakat. Ebenso handelte Salama ibn al-Akwa'. Zudem liegt im Nichtanerkennen dieser Abgaben ein großer Schaden und eine erhebliche Mühsal, da sie manchmal über viele Jahre hinweg die Herrschaft über Länder innehaben; würde das, was sie nahmen, nicht angerechnet, so würde dies dazu führen, dass die Almosen (Sadaqat) für die gesamte Dauer doppelt entrichtet werden müssten. Wenn dies feststeht, so gilt: Wenn die Eigentümer der Almosen angeben, dass jene ihre Almosen bereits entgegengenommen haben, so wird ihre Aussage ohne Eid akzeptiert. Ahmad sagte: Die Menschen werden nicht dazu gezwungen, über ihre Almosen zu schwören. Und wenn die Leute...
(1) In B: "und Vollstreckung". (2) Al-Amwal 575. Siehe: Irwa' al-Ghalil 8/116. (3) In B: "nahmen". (4) In M: "weil er". (5) Siehe: Al-Amwal, gleiche Stelle; und Al-Irwa', gleiche Stelle. (6) Al-Thana: Eine Sache, die zweimal wiederholt wird.
وفارقَ ما إذا قتَلَه العادِلُ، لأنَّه قَتَلَه بحقٍّ. وقال قومٌ: إذا تَعَمَّدَ العادِلُ قَتْلَ قَرِيبِه، فقتلَه ابتداءً؛ لم يَرِثْه، وإن قَصَدَ ضَرْبَه، ليصيرَ غيرَ مُمْتَنِعٍ، فجَرَحَه، وماتَ من هذا الضربِ، وَرِثَه؛ لأَنَّه قتلَه بحقٍّ. وهذا قولُ ابن المُنْذِرِ. وقال: هو أقْرَبُ الأقاوِيلِ.
١٥٣٦ - مسألة؛ قال: (وَمَا أَخَذُوا فِي حَالِ امْتِناعِهِم؛ مِنْ زَكَاةٍ، أو خرَاجٍ، لَمْ يُعَدَّ عَلَيْهِمْ)
وجملتُه أنَّ أهلَ البَغْيِ إذا غَلَبُوا على بلدٍ، فجَبَوا الخَرَاجَ والزَّكَاةَ والجِزْيَةَ، وأَقَامُوا (١) الحدودَ، وقعَ ذلك مَوْقِعَهُ، فإذا ظَهَرَ أَهْلُ الْعَدْلِ بعدُ على البلدِ، وظَفِرُوا بأهلِ البَغْيِ، لم يُطالَبُوا بِشَىْءٍ ممَّا جَبَوْهُ، ولم يُرْجَعْ به علَى مَن أُخِذَ منه. رُوِيَ نحوُ هذا عن ابنِ عمرَ، وسَلَمَةَ بنِ الأَكْوَعِ. وهو قولُ الشافِعِيِّ، وأبي ثَوْرٍ، وأصْحابِ الرَّأْيِ. وسواءٌ كان من الخوارجِ أو مِن غيرِهم. وقال أبو عُبَيْدٍ (٢): علَى مَن أخذُوا (٣) مِنه الزَّكَاةَ الإِعادةُ، وإن (٤) أخذَها ممَّنْ لا وِلَايةَ له صَحِيحةٌ، فأشْبَهَ ما لو أخذَها آحَادُ الرَّعِيَّةِ. ولَنا، أنَّ عليًّا، رَضِيَ اللَّه عنه، لمَّا ظَهَرَ على أهلِ البَصْرَةِ، لم يُطَالِبْهم بِشَىْءٍ ممَّا جَبَوْه. وكان ابنُ عُمَرَ إذا أتاه سَاعِي نَجْدَةَ الحَرُورِيِّ، دَفَعَ إليه زَكاتَه (٥). وكذلك سَلَمَةُ بنُ الأكْوَع (٥). ولأنَّ في تَرْكِ الاحْتِسَابِ بها ضَرَرًا عَظِيمًا، وَمَشَقَّةً كَثِيرَةً، فإنَّهم قد يَغْلِبُونَ على البِلادِ السِّنينَ الكَثِيرَةَ، فلو لم يُحْتَسَبْ بما أخَذُوهُ، أَدَّى إلى ثَنَى (٦) الصَّدَقَاتِ في تِلْكَ المُدَّةِ كُلِّها. فإذا ثَبَتَ هذا، فإذا ذَكَرَ أرْبابُ الصَّدَقاتِ أنَّهم قدْ أخَذُوا صدقاتِهم، قُبِلَ قَوْلُهم بِغيرِ يَمِينٍ. قال أحمد: لا يُسْتَحْلَفُ النَّاسُ على صدقاتِهم. وإنِ ادَّعَى أهلُ
(١) في ب: "وإقامة".(٢) الأموال ٥٧٥. وانظر: إرواء الغليل ٨/ ١١٦.(٣) في ب: "أخذ".(٤) في م: "لأنه".(٥) انظر: الأموال. الموضع السابق. والإرواء. الموضع السابق.(٦) الثَّنَى: الأمر يعاد مرتين.