...dass dies erst recht nicht dazu führen sollte, sie vom Islam abzuschrecken. Denn wenn sie Widerstand leisten, werden sie zu ungläubigen Kämpfern, die in ihrem Gebiet Widerstand leisten, und gleichen somit den Leuten des Krieges (Ahl al-Harb). Die Aussage von Abu Bakr wird auf das ausgelegt, was von ihrem Vermögen in ihren Händen verblieben ist, sodass die Lehrmeinung von Ahmad und die von al-Shafi'i in diesem Punkt übereinstimmen. Dies ist gerechter und korrekter, so Allah, der Erhabene, will. Was jedoch jemanden betrifft, der über keine befestigte Stellung (Mana'a) verfügt, so ist er zum Ersatz für das verpflichtet, was er an Menschenleben und Vermögen zerstört hat, wie es bei einem Einzelnen der Muslime oder den Leuten des Schutzvertrages der Fall ist; denn er verfügt über keine befestigte Stellung und sein Handeln erreicht kein solches Ausmaß, daher bleibt das Vermögen und das Leben in Bezug auf ihn unter dem Schutz seiner Unverletzlichkeit und der Verpflichtung zum Ersatz. Und Allah weiß es am besten.
(18) Im Original: "fi".
ذلك كيلا يُؤَدِّيَ إلى التَّنْفِيرِ عَنِ الإِسلامِ أَولَى، لأنَّهم إذا امْتَنَعُوا صارُوا كُفارًا مُمْتَنِعِينَ بِدارِهِم، فَأشْبَهُوا أهلَ الْحَرْبِ. ويُحْمَلُ قَوْلُ أبي بكرٍ على ما بَقِيَ في أيدِيهم مِن المالِ، فيكونُ مذهبُ أحمدَ ومذهبُ الشَّافِعِيِّ في هذا سواءً. وهذا أعْدَلُ وأَصَحُّ. إنْ شاء اللهُ تعالى. فأمَّا مَنْ لا مَنَعَةَ له فيَضْمَنُ ما أَتْلَفَ مِن نفْسٍ ومالٍ، كالواحِدِ مِن المسلمينَ، أو أَهْلِ الذِّمَّةِ؛ لأنَّه لا مَنَعَةَ له، ولا يَكْثُرُ ذلك منه، فَبَقِىَ المالُ والنَّفْسُ بالنِّسْبَةِ إليه على (١٨) عِصْمَتِه، ووُجُوبِ ضَمانِه. واللهُ أعلمُ.
(١٨) في الأصل: "في".