Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1464 – Rechtsfrage: Er sagte: (Die 'Āqila haftet nicht für einen Sklaven, noch für vorsätzliche Tötung, noch für einen Vergleich, noch für ein Geständnis, noch für [Schadensersatz] unterhalb eines Drittels) · ShamelaTranslate