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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 12 · Seite 271464 – Rechtsfrage: Er sagte: (Die 'Āqila haftet nicht für einen Sklaven, noch für vorsätzliche Tötung, noch für einen Vergleich, noch für ein Geständnis, noch für [Schadensersatz] unterhalb eines Drittels)

Übersetzung · DE

gegenüber Allah sind ein Mann, der im heiligen Bezirk tötet, ein Mann, der jemanden tötet, der ihn nicht getötet hat, und ein Mann, der aus Blutrache (Dahl) der vorislamischen Zeit tötet (40). Das Verbot der Jagd ist nicht der Grund ('illa) für die Erhöhung, auch wenn es zu den beeinflussenden Faktoren gehört, denn es unterscheidet sich vom Verbot des heiligen Bezirks, da keine Sühne (Jaza') für denjenigen fällig wird, der dort ein Jagdtier tötet. Auch das Weiden dort ist nicht verboten, ebenso wenig das Abschneiden von Gras, noch das, was man für das Reittier, das Gepäck oder ähnliches benötigt.

1464 - Problem; Er sagte: (Die Sippe [Aqila] trägt nicht die Verantwortung für den Sklaven, noch für vorsätzliche Taten, noch für ein Friedensabkommen, noch für ein Geständnis, noch für das, was unter einem Drittel [des Diya-Wertes] liegt).

In dieser Angelegenheit gibt es fünf Probleme:

Das erste: Die Sippe trägt nicht die Verantwortung für den Sklaven. Das bedeutet: Wenn ein Sklave von jemandem getötet wird, ist sein Wert aus dem Vermögen des Täters zu entrichten, und es lastet nichts auf seiner Sippe, egal ob es sich um einen Fehler oder um Vorsatz handelt. Dies ist die Meinung von Ibn Abbas, al-Sha'bi, al-Thawri, Makhul, al-Nakha'i, al-Batti, Malik, al-Laith, Ibn Abi Laila, Ishaq und Abu Thawr. Ata', al-Zuhri, al-Hakam, Hammad und Abu Hanifa sagten hingegen: Die Sippe trägt die Verantwortung dafür, denn er ist ein Mensch, bei dessen Tötung Qisas (Vergeltung) und Sühne (Kaffara) verpflichtend werden, weshalb die Sippe seinen Ersatz wie bei einem freien Menschen trägt. Von al-Shafi'i gibt es zwei Lehrmeinungen dazu, und Abu Hanifa stimmte uns hinsichtlich des Blutgeldes für seine Gliedmaßen zu. Unser Beweis ist das, was Ibn Abbas vom Propheten (Allahs Segen und Friede auf ihm) überlieferte, dass er sagte: "Die Sippe trägt keine Verantwortung für vorsätzliche Taten, noch für einen Sklaven, noch für ein Friedensabkommen, noch für ein Geständnis" (1). Es wurde auch als Aussage von Ibn Abbas (Mawquf) überliefert, und wir kennen unter den Gefährten niemanden, der ihm widersprochen hätte.

Anmerkungen

(39) Al-Dahl: die Blutrache. (40) Überliefert von Imam Ahmad, im Musnad 2/187, 4/32. (41) In (B) und (M): "für das Weiden". (1) Überliefert von al-Baihaqi, im Kapitel darüber, wer sagte: "Die Sippe trägt keine Verantwortung für vorsätzliche Taten...", aus dem Buch der Blutgelder (Diyat). Al-Sunan al-Kubra 8/104. Abu Ubaid erwähnte es in "Gharib al-Hadith" 4/446. Beides sind Aussagen, die bei Ibn Abbas stehen bleiben (Mawquf). Ibn Hajar sagte: Ibn al-Sabbagh sagte: Es ist nicht mit einer durchgehenden Überlieferungskette belegt, sondern es ist nur eine Aussage von Ibn Abbas. Talkhis al-Habir 4/31.

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