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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 12 · Seite 290Abschnitt

Übersetzung · DE

Ibn Husain. Er sagte: Die Muslime fassten einen Mann aus dem Stamm der Banu 'Uqayl und brachten ihn zum Propheten (Friede und Segen seien auf ihm). Er sagte: „O Muhammad, ich bin Muslim.“ Der Gesandte Allahs (Friede und Segen seien auf ihm) antwortete: „Hättest du das gesagt, während du über dich selbst verfügtest, hättest du den vollständigen Erfolg errungen.“ Beide (Hadithe) wurden von Muslim überliefert (12). Es ist möglich, dass dies denjenigen betrifft, der ursprünglich ein Ungläubiger war oder der die Einheit Gottes (Wahdaniyya) leugnete. Was jedoch denjenigen betrifft, der durch das Leugnen eines Propheten, eines Buches, einer religiösen Pflicht [oder Ähnlichem] (13) ungläubig wurde, so wird er dadurch nicht zum Muslim; denn er könnte glauben, dass der Islam das ist, worauf er sich befindet, da alle Anhänger der Neuerungen (ahl al-bida') glauben, dass sie die Muslime seien, unter ihnen aber solche sind, die Ungläubige sind.

Abschnitt: Wenn ein Ungläubiger das Glaubensbekenntnis ausspricht und dann sagt: „Ich habe nicht den Islam an sich gemeint“, so wird er zum Abtrünnigen (murtadd) und zum Islam gezwungen. Dies hat Ahmad in einer Überlieferung einer Gruppe dargelegt. Von Ahmad wurde auch berichtet, dass es von ihm angenommen wird und er nicht zum Islam gezwungen wird; denn es ist möglich, dass er die Wahrheit sagt, und so darf sein Blut nicht aufgrund eines bloßen Verdachts vergossen werden. Die erste Ansicht ist jedoch vorzuziehen, da er bereits als Muslim behandelt wurde; daher wird er getötet, wenn er davon ablässt, so als ob seine Zeit (in diesem Zustand) lange angedauert hätte.

Abschnitt: Wenn ein Ungläubiger betet, so wird er als Muslim betrachtet, unabhängig davon, ob er sich im Gebiet des Krieges (dar al-harb) oder im Gebiet des Islam (dar al-islam) befindet, und unabhängig davon, ob er in der Gemeinschaft oder allein (14) betet. Al-Shafi'i sagte: Wenn er im Gebiet des Krieges betet, wird er als Muslim betrachtet; wenn er jedoch im Gebiet des Islam betet, wird er nicht als Muslim betrachtet, da die Möglichkeit besteht, dass er aus Heuchelei oder aus Vorsicht (taqiyya) gebetet hat. Unser Argument ist: Was im Gebiet des Krieges als Islam gilt, das gilt auch im Gebiet des Islam als Islam.

Anmerkungen

(12) Den ersten (Hadith) überlieferte Muslim im „Kapitel: Das Verbot, einen Ungläubigen zu töten, nachdem er gesagt hat: Es gibt keinen Gott außer Allah“, aus dem Buch des Glaubens. Sahih Muslim 1/95. Ebenso überlieferte ihn al-Bukhari im „Kapitel: ‚Khalifa erzählte mir...‘“, aus dem Buch der Feldzüge, sowie im „Kapitel über das Wort Allahs: {Und wer einen Gläubigen vorsätzlich tötet}“, aus dem Buch des Blutgeldes. Sahih al-Bukhari 5/109, 9/3. Sowie Abu Dawud im „Kapitel: Wofür die Götzendiener bekämpft werden“, aus dem Buch des Dschihad. Sunan Abi Dawud 2/42. Den zweiten (Hadith) überlieferte Muslim im „Kapitel: Es gibt keine Erfüllung eines Gelübdes in einer Tat, die den Ungehorsam gegenüber Allah darstellt“, aus dem Buch der Gelübde. Sahih Muslim 3/1262. Ebenso überlieferte ihn Abu Dawud im „Kapitel über Gelübde bezüglich Dingen, über die man keine Verfügungsgewalt hat“, aus dem Buch der Eide und Gelübde. Sunan Abi Dawud 2/214. Al-Darimi im „Kapitel: Wenn der Feind sich des Vermögens der Muslime bemächtigt“, aus dem Buch der Expeditionen. Sunan al-Darimi 2/236. Imam Ahmad im Musnad 4/430, 433, 434. (13) In M: „wa nahwaha“ (und Ähnlichem). (14) In B und M: „furada“ (einzeln/allein).

Arabisch (Quelle)

ابن حُصَيْنٍ. قال: أصاب المسلمون رَجُلًا من بَنِى عقيل، فأتَوْا به النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، فقال: يا محمدُ، إنِّي مسلِمٌ. فقال رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-: "لَوْ كُنْتَ قُلْتَ وَأنْتَ تَمْلِكُ أَمْرَكَ، أفْلَحْتَ كُلَّ الفَلَاحِ". روَاهما مسلمٌ (١٢). ويَحْتَمِلُ أنَّ هذا في الكافرِ الأصْلِىِّ، أو مَنْ جَحَدَ الوَحْدَانِيَّةَ، أمَّا مَن كَفَرَ بجَحْدِ نَبِىٍّ أو كتابٍ أو فريضةٍ [ونحوِ هذا] (١٣)، فلا يَصِيرُ مُسْلِمًا بذلك؛ لأنَّه ربَّما اعْتقدَ أنَّ الإِسلامَ ما هو عليه، فإنَّ أهلَ البِدَعِ كلَّهم يعتقدونَ أنَّهم هم المسلمون، ومنهم مَن هو كافرٌ.

فصل: وإذا أتى الكافِرُ بالشَّهادتَيْن، ثم قال: لم أُرِدِ الإِسلامَ فقط. صارَ مُرْتَدًّا، ويُجْبَرُ على الإِسلامِ. نَصَّ عليه أحمدُ، في روايةِ جماعةٍ. ونُقِلَ عن أحمدَ، أنَّه يُقْبَلُ منه، ولا يُجْبَرُ على الإِسلامِ؛ لأنَّه يَحْتَمِلُ الصِّدْقَ، فلا يُرَاقُ دَمُه بالشُّبْهةِ، والأوَّلُ أَوْلَى؛ لأنَّه قد حُكِمَ بإِسْلَامِهِ، فيُقْتَلُ إذا رَجَعَ، كما لو طَالَتْ مُدَّتُه.

فصل: وإذا صَلَّى الكَافِرُ، حُكِمَ بإسلامِهِ، سواءٌ كان في دارِ الحربِ، أو دارِ الإِسلامِ، أو صَلَّى جَماعَةً أو إفْرادًا (١٤). وقال الشَّافِعِىُّ: أنْ صَلَّى في دارِ الحربِ، حُكِمَ بإسلامِهِ، وإنْ صَلَّى في دارِ الإِسلامِ، لم يُحْكَمْ بإسلامِه؛ لأنَّه يَحْتَمِلُ أنَّه صَلَّى رياءً وتَقِيَّةً. ولَنا، أنَّ ما كان إسلامًا في دارِ الحربِ، كانْ إسلامًا في دارِ الإِسلام،

Anmerkungen

(١٢) أخرج الأول مسلم، في: باب تحريم قتل الكافر بعد أن قال: لا إله إلا اللَّه، من كتاب الإيمان. صحيح مسلم ١/ ٩٥.كما أخرجه البخاري، في: باب حدثني خليفة. . ., من كتاب المغازى، وفى: باب قوله تعالى: {وَمَنْ يَقْتُلْ مُؤْمِنًا مُتَعَمِّدًا}، من كتاب الديات. صحيح البخاري ٥/ ١٠٩، ٩/ ٣. وأبو داود، في: باب على ما يقاتل المشركون، من كتاب الجهاد. سنن أبي داود ٢/ ٤٢.وأخرج الثاني مسلم، في: باب لا وفاء بنذر في معصية اللَّه، من كتاب النذر. صحيح مسلم ٣/ ١٢٦٢.كما أخرجه أبو داود، في: باب في النذر فيما لا يملك، من كتاب الأيمان والنذور. سنن أبي داود ٢/ ٢١٤. والدارمى، في: باب إذا أحرز العدو من مال المسلمين، من كتاب السير. سنن الدارمي ٢/ ٢٣٦. والإِمام أحمد، في: المسند ٤/ ٤٣٠، ٤٣٣، ٤٣٤.(١٣) في م: "ونحوها".(١٤) في ب، م: "فرادى".

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