Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1551 – Rechtsfrage: Abu al-Qasim, möge Allah ihm gnädig sein, sagte: (Wenn ein freier, keuscher Mann oder eine freie, keusche Frau Ehebruch begeht, so werden sie gepeitscht und gesteinigt, bis sie sterben – nach einer der beiden Überlieferungen von Abu Abd Allah, möge Allah ihm gnädig sein; die andere Überlieferung besagt, dass sie gesteinigt, aber nicht gepeitscht werden) · ShamelaTranslate