als er Schuraha auspeitschte und sie daraufhin steinigte, wobei er sagte: „Ich habe sie gemäß dem Buch Allahs, des Erhabenen, ausgepeitscht und sie dann gemäß der Sunna des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – gesteinigt“ (6). Wenn wir nun sagen würden, dass der Verheiratete (Thayyib) nicht ausgepeitscht wird, so wäre dies eine Spezifizierung (Takhsis) des allgemeinen Verses, was ohne Meinungsverschiedenheit zulässig ist, denn alle Allgemeinheiten (Umumat) des Korans in Bezug auf die Bestätigung sind spezifizierbar. Ihre Behauptung, dies sei eine Aufhebung (Naskh), ist nicht korrekt; es handelt sich lediglich um eine Spezifizierung. Selbst wenn es eine Aufhebung wäre, so wäre es eine Aufhebung durch den Vers, den 'Umar, möge Allah mit ihm zufrieden sein, erwähnte. Wir haben überliefert, dass die Gesandten der Chawaridsch zu 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz, möge Allah sich seiner erbarmen, kamen, und zu dem, was sie an ihm bemängelten, gehörte die Steinigung. Sie sagten: „Es gibt im Buche Allahs nichts außer der Auspeitschung.“ Sie sagten auch: „Bei der Frau, die ihre Menstruation hat (Ha'id), habt ihr das Nachholen des Fastens zur Pflicht gemacht, aber nicht das Nachholen des Gebets, obwohl das Gebet noch dringender ist.“ Da sagte 'Umar zu ihnen: „Ihr nehmt also nur das an, was im Buche Allahs steht?“ Sie antworteten: „Ja.“ Er sagte: „So berichtet mir von der Anzahl der vorgeschriebenen Gebete, der Anzahl ihrer Säulen, ihrer Einheiten (Rak'at) und ihrer festgelegten Zeiten – wo findet ihr das im Buche Allahs, des Erhabenen? Und berichtet mir von dem, worauf die Zakat fällig wird, sowie von ihren Mengen und Schwellenwerten (Nusub)?“ Sie sagten: „Gewähre uns Aufschub.“ Sie kehrten an jenem Tag zurück und fanden nichts von dem, wonach er sie gefragt hatte, im Koran. Sie sagten: „Wir haben es nicht im Koran gefunden.“ Er entgegnete: „Wie seid ihr dann dazu gekommen?“ Sie sagten: „Weil der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – es so tat und die Muslime nach ihm es so taten.“ Er sagte zu ihnen: „Ebenso verhält es sich mit der Steinigung und dem Nachholen des Fastens. Denn der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – vollzog die Steinigung, ebenso seine Nachfolger (Khulafa) nach ihm und die Muslime. Und der Prophet – Allahs Segen und Friede auf ihm – ordnete das Nachholen des Fastens an, nicht aber des Gebets, und seine Ehefrauen sowie die Frauen seiner Gefährten taten dies.“ Wenn dies feststeht, so bedeutet Steinigung, dass man mit Steinen und anderem beworfen wird, bis man dadurch stirbt. Ibn al-Mundhir sagte: Die Gelehrten sind sich einig, dass der zu Steinigende solange mit der Steinigung belegt wird, bis er stirbt. Dies gilt auch deshalb, weil die Bezeichnung „Steinigung“ den Tod durch sie impliziert, wie in Seinem Wort, dem Erhabenen: „...dass du gewiss zu den Gesteinigten gehören wirst“ (7). Der Gesandte Allahs – Allahs Segen und Friede auf ihm – hat die beiden Juden, die Ehebruch begingen, sowie Ma'iz und die Ghamidiyya gesteinigt, bis sie starben (8).
(6) Überliefert von al-Bukhari im Kapitel „Die Steinigung des verheirateten Ehebrechers“ aus dem „Buch der Kriegführenden“ (Sahih al-Bukhari 8/204); von ad-Daraqutni im „Buch der Strafmaße und des Blutgeldes“ u.a. (Sunan ad-Daraqutni 3/123, 124); von al-Baihaqi im Kapitel „Wer die Anwesenheit des Imams bei der Strafe als Voraussetzung ansieht“ aus dem „Buch der Strafmaße“ (as-Sunan al-Kubra 8/220); und von Imam Ahmad im „Musnad“ 1/93, 107, 116, 121, 140, 141, 143, 153. (7) Sure asch-Schu'ara 116. (8) Die Dokumentation hierzu folgt an späterer Stelle.
حينَ جلَدَ شُراحَةَ، ثم رَجَمَهَا، وقال: جلدتُها بكتابِ اللَّه تعالى، ثم رَجَمْتُها بسُنَّةِ رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- (٦). ثم لو قُلْنَا: إنَّ الثَّيِّبَ لا يُجْلَدُ، لَكان هذا تَخْصيصًا للآيةِ العامَّةِ، وهذا سائِغٌ بغيرِ خلافٍ، فإنَّ عُموماتِ القرآنِ في الإِثْباتِ كلَّها مُخَصَّصةٌ. وقولُهم: إنَّ هذا نَسْخٌ. ليس بصحيحٍ، وإنَّما هو تَخْصيصٌ، ثم لو كان نسخًا، لَكان نَسْخًا بالآيةِ التي ذكرَها عمرُ، رَضِىَ اللهُ عنه. وقد رَوَيْنَا أنَّ رُسُلَ الخَوارِج جاءوا عمرَ بنَ عبدِ العزيزِ، رحِمَه اللَّه، فكان من جُملةِ ما عابُوا عليه الرَّجْمُ، وقَالوا: ليس، في كتابِ اللَّه إلَّا الجَلْدُ. وقالوا: الحائضُ أوْجَبْتُمْ عليها قضاءَ الصَّومِ دونَ الصَّلاةِ، والصلاةُ أوْكدُ. فقال لهم عمرُ: وأنتمُ لا تأْخُذونَ إلَّا بما في كتابِ اللَّه؟ قالوا: نعم. قال: فأخبِرُونِى عن عددِ الصَّلواتِ المفْروضاتِ، وعَدَدِ أَرْكانِها وركعاتِها ومَواقِيتِها، أينَ تَجِدُونَه في كتابِ اللَّه تعالى؟ وأخْبِرُونى عمَّا تجبُ الزَّكاةُ فيه، ومقادِيرُها، ونُصُبُها؟ فقالوا: أنظِرْنا. فرَجَعُوا يومَهم ذلك، فلم يجدُوا شيئًا ممَّا سألَهم عنه في القرآنِ. فقالوا: لم نَجِدْهُ في القرآنِ. قال: فكيف ذَهبْتُم إليه؟ قالوا: لأنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- فَعلَه، وفَعلَه المسلمون بعدَه. فقال لهم: فكذلك الرَّجْمُ، وقَضاءُ الصَّومِ، فإنَّ النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- رَجَمَ ورَجَمَ خُلَفاؤُه بعدَه والمسلمونَ، وأمرَ النَّبِىُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- بقضاءِ الصَّومِ دونَ الصَّلاةِ، وفعلَ ذلك نساؤُه ونِساءُ أصحابه. إذا ثبت هذا، فمعنى الرَّجْمِ أن يُرْمَى بالحِجَارَةِ وغيرِها حتى يُقْتَلَ بذلك. قال ابنُ المُنْذِر: أجْمَعَ أهلُ العلمِ على أنَّ المَرْجُومَ يُدَامُ عليه الرَّجْمُ حتى يموتَ. ولأنَّ إطْلاقَ الرَّجْمِ يَقْتَضِى القتلَ به، كقوله تعالى: {لَتَكُونَنَّ مِنَ الْمَرْجُومِينَ} (٧). وقد رَجَمَ رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم- اليَهُودِيَّيْن اللَّذَيْن زَنَيا، وماعِزًا، والغامِدِيَّةَ، حتى ماتُوا (٨).
(٦) أخرجه البخاري، في: باب رجم المحصن، من كتاب المحاربين. صحيح البخاري ٨/ ٢٠٤. والدارقطني، في: كتاب الحدود والديات وغيره. سنن الدارقطني ٣/ ١٢٣، ١٢٤. والبيهقي، في: باب من اعتبر حضور الإِمام، من كتاب الحدود. السنن الكبرى ٨/ ٢٢٠. والإِمام أحمد في: المسند ١/ ٩٣، ١٠٧، ١١٦، ١٢١، ١٤٠، ١٤١، ١٤٣، ١٥٣.(٧) سورة الشعراء ١١٦.(٨) يأتى تخريج ذلك كله.