davon abnimmt, so geschieht dies nach Berechnung. Sollte dabei ein Bruch entstehen, wie etwa, dass ein Drittel von ihm frei ist, so ist die Konsequenz aus dem, was wir dargelegt haben, dass ihn zwei Drittel der Peitschenstrafe für einen freien Menschen treffen. Das sind sechsundsechzig Peitschenhiebe und zwei Drittel. Es ist angebracht, den Bruch entfallen zu lassen, denn wenn die Hadd-Strafe zwischen Verpflichtung und Wegfall schwankt, so entfällt sie. Der Mudabbar (dessen Freiheit an den Tod des Herrn gebunden ist), der Mukatab (der einen Freikaufsvertrag abgeschlossen hat) und die Umm al-Walad (die Sklavin, die ein Kind von ihrem Herrn hat) sind in Bezug auf die Hadd-Strafe dem einfachen Sklaven gleichgestellt, da sie vollständig Eigentum sind. Es wurde vom Propheten – Friede und Segen seien auf ihm – überliefert, dass er sagte: „Der Mukatab ist ein Sklave, solange noch ein Dirham von seiner Schuld aussteht.“ (45).
1555 – Rechtsfrage: Er sagte: (Und wer die Unzucht begeht, sei es in die Vagina oder den Anus)
Es gibt unter den Gelehrten keinen Dissens darüber, dass derjenige, der eine Frau in ihrer Vagina auf eine Weise beiwohnt, die verboten ist und für die er keine Rechtfertigung (Shubha) vorbringen kann, ein Ehebrecher ist, für den die Hadd-Strafe für Unzucht verpflichtend wird, sofern deren Voraussetzungen erfüllt sind. Der Beischlaf in den Anus ist dem gleich, da es sich um einen Beischlaf in die Geschlechtsöffnung einer Frau handelt, an der er kein Eigentumsrecht und auch keine Eigentumsschubha besitzt; daher ist es Unzucht, genau wie der Beischlaf in die Vagina. Dies gilt auch, weil Gott, der Erhabene, sprach: {Und diejenigen eurer Frauen, die die Schändlichkeit begehen...} (1). Die Versstelle. Danach erläuterte der Prophet – Friede und Segen seien auf ihm –, dass Gott für sie einen Weg bereitet hat: „Die Unverheiratete mit der Unverheirateten: hundert Peitschenhiebe und ein Jahr Verbannung.“ (2). Der Beischlaf in den Anus ist eine Schändlichkeit (Fahisha), gemäß dem Wort Gottes, des Erhabenen, über das Volk Lots: {Geht ihr etwa zur Schändlichkeit?} (3), womit der Beischlaf in die Anusse der Männer gemeint ist. Es wird gesagt, dass das Volk Lots damit begann, die Frauen in ihren Anussen zu schänden, und sie dann dazu übergingen, dies bei Männern zu tun.
Abschnitt: Wenn jemand mit einer Toten den Beischlaf vollzieht, gibt es hierzu zwei Auffassungen. Die erste besagt: Es trifft ihn die Hadd-Strafe. Dies ist die Ansicht von al-Awza'i; denn er vollzog den Beischlaf in die Geschlechtsöffnung eines menschlichen Wesens, was dem Beischlaf mit einer Lebenden ähnelt, und weil es ein noch größeres Verbrechen und eine schwerere Sünde ist, da sich zu seiner Schändlichkeit (4) die Verletzung der Unantastbarkeit der Toten gesellt. Die zweite besagt: Es gibt für ihn keine Hadd-Strafe. Dies ist die Auffassung von al-Hasan.
(45) Ihre Quellenangabe wurde bereits auf Seite 9/125 dargelegt. (1) Sure an-Nisa, 15. (2) Ihre Quellenangabe wurde bereits auf Seite 308 dargelegt. (3) Sure an-Naml, 54. (4) In Ms. M: „Fahisha“ (Schändlichkeit).
نَقَصَ منها، فبِحِسابِ ذلك، فإن كان فيها كَسْرٌ، مثل أن يكونَ ثلثُه حُرًّا، فمُقْتضَى ما ذكَرْنَاه أنْ يلْزَمَه ثُلُثا جَلْدِ الحُرِّ. وهو ستٌّ وستُّون جلدةً وثُلُثان، فيَنْبغِى أن يسْقُطَ الكسرُ؛ لأنَّ الحدَّ متى دارَ بينَ الوُجوبِ والإِسْقاطِ، سَقَطَ. والمُدَبَّرُ والمُكاتَب وأمُّ الولدِ، بِمَنْزِلَةِ القِنِّ في الحَدِّ؛ لأنَّه رقِيقٌ كلُّه، وقد رُوِىَ عن النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم-، أنَّه قال: "المُكَاتَبُ عَبْدٌ مَا بَقِىَ عَلَيْهِ دِرْهَمٌ" (٤٥).
١٥٥٥ - مسألة؛ قال: (وَالزَّانِى مَنْ أَتَى الْفَاحِشَةَ مِنْ قُبُلٍ أَوْ دُبُرٍ)
لا خِلافَ بينَ أهلِ العلمِ، في أنَّ مَنْ وَطِئَ امرأةً في قُبُلِهَا حَرَامًا لا شُبْهَةَ له في وَطْئِها، أنَّه زَانٍ يَجِبُ عليه حَدُّ الزِّنَى، إذا كَمَلَتْ شُرُوطُه. والوطءُ في الدُّبُرِ مثلُه في كَوْنِه زِنًى؛ لأنَّه وَطْءٌ في فَرْجِ امرأةٍ، لا مِلْكَ له فيها، ولا شُبْهَةَ مِلْكٍ، فكان زِنًى، كالوطءِ في القُبُلِ؛ ولأنَّ اللَّه تعالى قال: {وَاللَّاتِي يَأْتِينَ الْفَاحِشَةَ مِنْ نِسَائِكُمْ} (١). الآية. ثم بَيَّنَ النَّبِيُّ -صلى اللَّه عليه وسلم- أنَّه قد جَعَلَ اللَّه لَهُنَّ سَبِيلًا: "البِكْرُ بِالْبِكْرِ، جَلْدُ مِائةٍ وتَغْرِيبُ عَامٍ" (٢). وَالْوَطءُ في الدُّبُرِ فَاحِشَةٌ، بقوله تعالى في قومِ لُوطٍ: {أَتَأْتُونَ الْفَاحِشَةَ} (٣). يعني الوَطْءَ في أدْبارِ الرِّجَالِ، ويُقالُ: أوَّلُ ما بدأَ قومُ لُوطٍ بَوطْءِ النِّساءِ في أدْبارِهِنَّ، ثم صارُوا إلى ذلك في الرِّجالِ.
فصل: وإن وَطِئَ مَيِّتَةً، ففيه وَجْهانِ؛ أحدُهما، عليه الحَدُّ. وهو قولُ الأوْزَاعيِّ؛ لأنَّه وَطِئَ في فَرْجِ آدَمِيَّةٍ، فَأَشْبَهَ وَطْءَ الحَيَّةِ، ولأنَّه أعْظَمُ ذَنْبًا، وأكثرُ إثمًا؛ لأنَّه انْضَمَّ ألى فاحِشَتِه (٤) هَتْكُ حُرْمَةِ المَيِّتَةِ. والثانى، لا حَدَّ عليه. وهو قولُ
(٤٥) تقدم تخريجه، في: ٩/ ١٢٥.(١) سورة النساء ١٥.(٢) تقدم تخريجه، في صفحة ٣٠٨.(٣) سورة النمل ٥٤.(٤) في م: "فاحشة".