gegen ihn die Hadd-Strafe. Dies wurde als eine Meinung von Ahmad berichtet. Dies ist jedoch abwegig, denn es ist keine Unzucht durch das Zeugnis von vier Personen erwiesen worden, also wurde die Hadd-Strafe nicht zwingend. Zudem gilt für alles, für das ein Beweis (bayyina) erforderlich ist, dass dessen Vollständigkeit hinsichtlich einer Person berücksichtigt wird, daher gilt dies umso mehr für das, was die Hadd-Strafe auslöst, denn dies ist eine Angelegenheit, bei der Vorsicht geboten ist und die durch Zweifel abgewehrt wird. Abu Bakr sagte: Wenn zwei Personen aussagen, er habe mit einer weißen Frau Unzucht begangen, und zwei aussagen, er habe mit einer schwarzen Frau Unzucht begangen, so sind sie Verleumder. Dies erwähnte der Qadi von ihm, und dies widerlegt seine Aussage.
Abschnitt: Wenn zwei Personen aussagen, er habe mit ihr in einer Ecke eines Hauses Unzucht begangen, und zwei andere aussagen, er habe mit ihr in einer anderen Ecke davon Unzucht begangen, und die beiden Ecken weit voneinander entfernt waren, so ist die Aussage zu ihnen dieselbe wie die zu den zwei Häusern. Wenn sie jedoch nah beieinander lagen, ist ihr Zeugnis vollständig und der Beschuldigte wird mit der Hadd-Strafe belegt. Dies sagte auch Abu Hanifa. Al-Schafi'i sagte: Es gibt keine Hadd-Strafe gegen ihn, weil ihr Zeugnis nicht vollständig geworden ist und sie sich über den Ort uneinig waren, was dem ähnelt, wenn sie sich über zwei Häuser uneinig sind. Nach der Auffassung von Abu Bakr wird das Zeugnis vollständig, egal ob die Ecken nah beieinander oder weit voneinander entfernt sind. Unser Argument ist, dass es, wenn sie nah beieinander liegen, möglich ist, dass die Zeugen die Wahrheit sagen, indem der Beginn der Tat in der einen und deren Vollendung in der anderen Ecke stattfand, oder jeder der beiden Zeugen bezieht es auf eine der Ecken, weil er ihr näher steht; daher muss ihr Zeugnis angenommen werden, so als ob sie übereingestimmt hätten, im Gegensatz zu dem Fall, dass sie weit voneinander entfernt sind, da es unmöglich ist, dass das, wofür ausgesagt wurde, eine einzige Tat ist. Falls eingewendet wird: Es ist doch möglich, dass das, wofür ausgesagt wurde, zwei Taten sind, warum habt ihr dann die Hadd-Strafe trotz der Wahrscheinlichkeit zwingend gemacht, wo doch die Hadd-Strafe durch Zweifel abgewehrt wird? Wir antworten: Dies ist kein Zweifel, was dadurch belegt wird, dass, wenn sie sich über einen einzigen Ort einig wären, dies dort auch möglich ist, die Hadd-Strafe aber zwingend ist. Die Aussage zum Zeitpunkt ist dieselbe wie diese; wenn zwischen ihnen ein großer Zeitraum liegt, ist es unmöglich, dass die einzige Tat in der gesamten Zeit existierte, wie an den Enden des Tages, dann ist ihr Zeugnis nicht vollständig geworden, und wenn sie nah beieinander liegen, ist ihr Zeugnis vollständig. Und Gott weiß es am besten.
Abschnitt: Und wenn zwei Personen aussagen, er habe mit ihr in einem weißen Hemd Unzucht begangen, und zwei aussagen, er habe mit ihr in einem roten Hemd Unzucht begangen, oder zwei Personen aussagen, er habe mit ihr in einem leinenen Gewand Unzucht begangen, und zwei aussagen, er habe mit ihr in...
(31) In M: "wahida" (eine). (32) In B, M: "awjadtum" (ihr habt es für gegeben erachtet). (33) In M: "thawb fi" (Kleid in). (34) Fehlt in B. Korrekturbedürftige Überlieferung (Naql nazar).