Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1568 - Rechtsfrage; Er sagte: (Wenn einer zu einem anderen sagt: ‚O Lūṭī!‘, so ist er nach seiner Absicht zu fragen. Sagt er: ‚Ich meinte, du stammst vom Volk des Lūṭ‘, so trifft ihn keine Strafe. Sagt er hingegen: ‚Ich meinte, du vollziehst die Taten des Volkes des Lūṭ‘, so ist dies so, als hätte er ihn des Ehebruchs [Zinā] beschuldigt). · ShamelaTranslate