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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 12 · Seite 396Abschnitt

Übersetzung · DE

Abschnitt: Wenn er sagt: 'Zana'ta' (mit einem Hamza am Ende), so sagen Abu Bakr und Abu al-Khattab: Dies ist eine Verleumdung; denn die Allgemeinheit der Menschen versteht darunter nichts anderes als die Verleumdung, daher ist es eine Verleumdung, genau wie wenn man (24) sagt: 'Zanayta' (Du hast Unzucht begangen). Ibn Hamid sagte: Wenn er ein Laie ist, ist es eine Verleumdung, weil er damit nichts anderes als die Verleumdung beabsichtigt. Wenn er jedoch ein Kenner der arabischen Sprache ist, so ist es keine Verleumdung, da dessen Bedeutung im Arabischen 'du bist aufgestiegen' lautet, und der äußere Anschein ist, dass er dessen linguistische Bedeutung beabsichtigt. Bei den Anhängern von al-Shafi'i gibt es zwei Meinungen darüber, ob dies eine Verleumdung darstellt. Wenn er sagt: 'Zana'ta fi al-jabal' (Du bist auf den Berg gestiegen), so ist das Urteil darüber dasselbe, wie wenn er sagt: 'Zana'ta' ohne den Zusatz 'fi al-jabal'. Al-Shafi'i und Muhammad ibn al-Hasan sagten: Es ist keine Verleumdung. Al-Shafi'i sagte: Man muss dazu einen Eid ablegen. Unser Argument ist: Wenn er ein Laie ist, der die lexikalische Bedeutung nicht kennt, so ist sein Ziel zweifelsfrei die Verleumdung, und nichts anderes wird darunter verstanden. Daher muss es als Verleumdung gelten, so als hätte er es explizit als Verleumdung erklärt oder sich in anderer Weise versprochen.

Abschnitt: Wenn er zu einem Mann (25) sagt: 'O Zaniya!' (O du Unzüchtige [fem.]) oder zu einer Frau: 'O Zani!' (O du Unzüchtiger [masc.]), so ist dies eine explizite Verleumdung von beiden. Dies wählte Abu Bakr, und es ist die Lehrmeinung von al-Shafi'i. Ibn Hamid wählte die Ansicht, dass es keine Verleumdung ist, es sei denn, er erklärt es als solche. Dies ist die Auffassung von Abu Hanifa; denn es ist möglich, dass er mit der Aussage 'O Zaniya!' meint: 'O du Meisterin in der Unzucht!', so wie man zu einem Gelehrten 'Allama' (sehr gelehrt) sagt, zu jemandem mit vielen Überlieferungen 'Rawiya' (Meister der Überlieferung) (26) und zu jemandem mit viel Auswendig gelerntem 'Hufaza' (Meister des Auswendiglernens). Unser Argument ist: Was eine Verleumdung für ein Geschlecht ist, ist auch eine für das andere, wie bei der Aussage: 'Zanayta' (Du hast Unzucht begangen), sowohl mit Fatha als auch mit Kasra am 'Ta', was für beide gleichermaßen gilt. Zudem ist dieser Ausdruck eine direkte Anrede und ein Hinweis auf beide unter Verwendung des Begriffs für Unzucht, was die Unterscheidung durch die weibliche Endung (Ta Marbuta) oder deren Wegfall überflüssig macht. Ebenso verhält es sich, wenn er zu einer Frau sagt: 'O Zaniyan' (O du unzüchtige Person [maskuliner Begriff]) oder zu einem Mann: 'O Nasamatan (27) Zaniyah' (O du unzüchtiges Lebewesen [femininer Begriff]), so ist er ein Verleumder. Ihre Behauptung, dass er damit meint, derjenige sei ein Meister in der Unzucht, ist nicht korrekt; denn was auch immer ein Nomen für eine Handlung ist, wenn das 'Ha' (Endung) eintritt, dient es zur Intensivierung, wie bei 'Hufaza' zur Intensivierung des Auswendiglernens und 'Rawiya' zur Intensivierung der Überlieferung. Dasselbe gilt für 'Humaza' und 'Lumaza'.

Anmerkungen

(24) Fehlt in 'm'. (25) In 'b' und 'm': 'al-rajul' (der Mann). (26) Fehlt in 'b'. (27) Im Original: 'Sima'.

Arabisch (Quelle)

فصل: وإن قال: زنأْتَ. مَهموزًا. فقال أبو بكرٍ، وأبو الخَطَّابِ: هو قَذْفٌ؛ لأنَّ عامَّةَ الناسِ لا يفهمُونَ من ذلك إلَّا القَذْفَ، فكانَ قَذْفًا، كما لو (٢٤) قال: زَنَيْتَ. وقال ابنُ حامدٍ: إن كان عامِّيًّا، فهو قَذْفٌ؛ لأنَّه لا يُرِيدُ به إلَّا القَذْفَ، وإن كان من أهلِ العربيَّةِ، لم يكُنْ قَذْفًا، لأنَّ معناه في العربيَّةِ، طلعتَ، فالظاهِرُ أنَّه يريدُ مَوْضُوعَه. ولأصحابِ الشَّافِعِيِّ في كَوْنِه قَذْفًا وَجْهان. وإن قال: زَنأْتَ في الجَبَلِ. فالحكمُ فيه، كما لو قال: زَنَأْتَ. ولم يَقُلْ: في الجبلِ. وقال الشَّافِعِي، ومحمدُ بنُ الحسنِ، ليس بقَذْفٍ. قال الشافعيُّ: ويُسْتَحْلَفُ على ذلك. ولَنا، أنَّه إذا كان عامِّيًّا لا يَعْرِفُ مَوْضوعَه في اللغةِ، تَعَيَّنَ مُرادُه في القَذْفِ، ولم يُفْهَمْ منه سِوَاهُ، فوَجَبَ أن يكونَ قَذْفًا، كما لو فسَّرَه بالقَذْفِ، أو لَحَنَ لَحْنًا غيرَ هذا.

فصل: فإن قال لرجلٍ (٢٥): يا زانِيَةُ. أو لامرأةٍ: يا زَانِى. فهو صَرِيحٌ في قَذْفِهِما. اخْتارَه أبو بكر. وهو مذهبُ الشَّافِعِيِّ. واختارَ ابنُ حامِدٍ، أنَّه ليس بقَذْفٍ، إلَّا أن يُفَسِّرَه به. وهو قولُ أبى حنيفةَ؛ لأنَّه يَحْتَمِلُ أن يُرِيدَ بقولِه: يا زانيةُ. أي يا علَّامَةُ في الزِّنَى. كما يُقالُ للعالمِ: عَلَّامَةٌ. وللكثيرِ الرِّوَايةِ: رَاوِيَةٌ (٢٦). ولكثيرِ الحِفْظِ: حُفَظَةٌ. ولَنا، أنَّ ما كان قَذْفًا لأحَدِ الجِنْسَيْن، كان قَذْفًا للآخَرِ، كقولِه: زنَيْت. بفتح التاء وبكسرِها لهما جميعًا، ولأنَّ هذا اللفظَ خِطابٌ لهما، وإشارَةٌ إليهما بلفظِ الزِّنَى، وذلك يُغْنِى عن التَّمْييزِ بتاءِ التأنيثِ وحَذْفِها. وكذلك لو قالَ للمرأةِ: يا شخصًا زَانِيًا. أو للرَّجُلِ: يا نَسَمَةً (٢٧) زَانِيةً. كان قاذِفًا. وقولُهم: إنَّه يُرِيدُ بذلك أنَّه علَّامةٌ في الزِّنَى، لا يَصِحُّ؛ فإنَّ ما كانَ اسمًا للفعلِ إذا دخلَتْه الهاءُ كانتْ للمُبالغَةِ، كقولِهِم: حُفَظَة. لِلْمُبالغةِ في الحِفْظِ، ورَاوِية. للمُبالَغَةِ في الرِّوايَةِ. وكذلك هُمَزَة ولُمَزَة

Anmerkungen

(٢٤) سقط من: م.(٢٥) في ب، م: "الرجل".(٢٦) سقط من: ب.(٢٧) في الأصل: "سمة".

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