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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 12 · Seite 405Abschnitt

Übersetzung · DE

Dies ist ein Akt des Abfalls vom Glauben (Ridda), und der Abtrünnige wird zur Reue aufgefordert, und seine Reue ist gültig. Unser Gegenargument ist, dass dies eine Hadd-Strafe für Verleumdung ist, die durch Reue nicht entfällt, wie bei der Verleumdung eines anderen als der Mutter des Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm). Wäre seine Reue akzeptiert und die Hadd-Strafe erlassen worden, so wäre dies im Urteil milder als die Verleumdung gewöhnlicher Menschen; denn die Verleumdung eines anderen fällt durch Reue nicht weg, und ihre Vollstreckung ist unabdingbar. Es gibt eine abweichende Überlieferung von Ahmad für den Fall, dass der Verleumder ein Ungläubiger war und dann den Islam annahm: Es wird überliefert, dass sie durch seinen Übertritt zum Islam nicht entfällt, da es eine Hadd-Strafe für Verleumdung ist, die durch den Islam nicht entfällt, wie bei der Verleumdung eines anderen. Es wird auch überliefert, dass sie entfällt, denn wenn er Gott den Erhabenen während seines Unglaubens beleidigt hätte und dann zum Islam konvertiert wäre, wäre die Todesstrafe von ihm abgefallen; das Beleidigen Seines Propheten ist also erst recht zu behandeln. Zudem tilgt der Islam, was vor ihm war. Die Uneinigkeit besteht hinsichtlich des Entfallens der Todesstrafe; was jedoch seine Reue zwischen ihm und Gott dem Erhabenen betrifft, so ist sie akzeptiert, denn Gott der Erhabene akzeptiert die Reue von allen Sünden. Das Urteil über die Verleumdung des Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) ist wie das Urteil über die Verleumdung seiner Mutter, da die Verleumdung seiner Mutter die Todesstrafe nur deshalb nach sich zieht, weil sie eine Verleumdung des Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) darstellt und eine Herabsetzung seiner Abstammung ist.

Abschnitt: Die Verleumdung des Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) und die Verleumdung seiner Mutter ist ein Abfall vom Islam (Ridda) und ein Heraustreten aus der Religionsgemeinschaft. Dasselbe gilt für seine Beleidigung, die keine Verleumdung ist, außer dass die Beleidigung, die keine Verleumdung ist, durch den Islam entfällt; denn die Beleidigung Gottes des Erhabenen entfällt durch den Islam, daher ist die Beleidigung des Propheten (Friede und Segen Gottes seien auf ihm) erst recht so zu behandeln. Es ist in der Überlieferung berichtet, dass Gott der Erhabene sagt: „Der Sohn Adams hat Mich geschmäht, obwohl ihm das nicht gebührt. Sein Schmähen gegen Mich ist seine Aussage, dass Ich Mir ein Kind genommen habe, während Ich der Eine (al-Ahad), der Beständige (as-Samad) bin, der nicht gezeugt hat und nicht gezeugt wurde.“ Es besteht kein Zweifel daran, dass der Übertritt zum Islam eines Christen, der diese Aussage tätigt, seine Sünde auslöscht.

1576 – Rechtsfall: Er sagte: „Und wenn er eine Gruppe mit einem einzigen Wort verleumdet, so ist es eine einzige Hadd-Strafe, wenn sie Klagerecht erheben, oder einer von ihnen.“

Anmerkungen

(1) In 'b': „in“. (2) In 'b' und 'm': „als Verleumder“. (3) Von al-Bukhari hervorgebracht, in: Kapitel über das, was bezüglich der Aussage Gottes des Erhabenen offenbart wurde: {Und Er ist es, Der die Schöpfung beginnt, dann wiederholt Er sie}, aus dem Buch über den Beginn der Schöpfung; und in: Kapitel {Und sie sagten: „Gott hat sich ein Kind genommen“, gepriesen sei Er}, und dem Kapitel „Es erzählte uns Abu al-Yaman...“, aus dem Buch der Exegese (Tafsir). Sahih al-Bukhari 4/129, 6/24, 222. Und an-Nasa'i, in: Kapitel über die Seelen der Gläubigen, aus dem Buch der Begräbnisse. Al-Mujtaba 4/91. Und Imam Ahmad, in: al-Musnad 2/317, 350, 351, 393, 394. (4) In 'b': „akzeptiert“.

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