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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 12 · Seite 41Abschnitt

Übersetzung · DE

Mawla (Klient), so leistet er nach dem offenkundigen Wortlaut der Aussagen von Ahmad Blutgeldzahlungen ('Aqila). Dies hat al-Qadi so dargelegt. Die Anhänger von al-Shafi'i sagten: Er leistet keine Zahlungen, weil er ein Vater oder ein Sohn ist, und er leistet daher keine Zahlungen, genau wie in dem Fall, wenn er nicht in dieser Eigenschaft stünde. Unsere Argumentation ist, dass er ein Sohn eines väterlichen Onkels oder ein Mawla ist, weshalb er Zahlungen leistet, so als ob er kein Sohn wäre; dies liegt daran, dass diese Verwandtschaft oder das Wala'-Verhältnis ein Rechtsgrund ist, der für sich allein im Urteil Bestand hat. Wenn es also zusammen mit etwas vorliegt, durch das das Urteil nicht bestätigt wird, so bestätigt er es dennoch, genau wie wenn er mit einem bloßen Verwandten über die weibliche Linie (Rahim) vorkommt. Zudem bestätigt sich sein Urteil auch mit der anderen Verwandtschaft, was dadurch bewiesen wird, dass er die Eheschließung für sie übernimmt, obwohl der Sohn nach ihrer Auffassung die Eheschließung nicht übernimmt.

Abschnitt: Alle übrigen 'Asaba gehören zur 'Aqila, ob sie in der Abstammung nahe oder fern sind, ebenso der Mawla und seine 'Asaba, der Klient eines Klienten und seine 'Asaba und andere. Dies vertraten auch 'Umar ibn 'Abd al-'Aziz, al-Nakha'i, Hammad, Malik und al-Shafi'i. Ich kenne von niemand anderem eine abweichende Meinung. Der Grund hierfür ist, dass sie 'Asaba sind, die das Vermögen erben, falls kein Erbe vorhanden ist, der ihnen näher stünde; daher treten sie in die 'Aqila ein, genau wie die Verwandten. Es ist nicht Bedingung, dass sie im aktuellen Moment erben müssen; vielmehr leisten sie Zahlungen, solange sie erben würden, wenn sie nicht durch eine Blockade (Hajb) ausgeschlossen wären. Denn der Prophet (möge Allah ihn segnen und ihm Frieden schenken) entschied über das Blutgeld zwischen den 'Asaba der Frau, wer auch immer sie waren, obwohl sie von ihr nichts erben außer dem, was nach ihren Erben übrig bleibt. Und weil die Mawali zu den 'Asaba gehören, gleichen sie den Verwandten.

Abschnitt: Wer nicht zu den 'Asaba gehört, tritt nicht in die 'Aqila ein, und der Mawla leistet keine Zahlungen für denjenigen, von dem er abstammt (Mawla min asfal). Dies sagten auch Abu Hanifa und die Anhänger von Malik. Al-Shafi'i sagte in einer seiner zwei Ansichten: Er leistet Zahlungen, denn es sind zwei Personen, von denen eine für die andere Zahlungen leistet, also leistet der andere für ihn ebenfalls, wie bei zwei Brüdern. Unsere Argumentation ist, dass er weder ein 'Asaba für ihn noch ein Erbe ist, daher leistet er keine Zahlungen für ihn, wie ein Fremder. Was sie als Argument anführten, wird durch den Fall des Mannes mit der Frau, des Erwachsenen mit dem Kind und des Zurechnungsfähigen mit dem Geisteskranken widerlegt.

Abschnitt: Ein Mawla der Muwalat (Klientel durch Bündnis) leistet keine Zahlungen – das ist derjenige, der mit einem Mann ein Bündnis eingeht, indem er ihm sein Wala' und seinen Beistand überträgt – ebenso wenig der Halif (Verbündete); das ist der Mann, der mit einem anderen ein Bündnis schließt, um sich gegenseitig gegen Ungerechtigkeit zu verteidigen und sich zu unterstützen gegen

Anmerkungen

(15) Im Original: "leisteten sie Zahlungen". (16) In (M): "der andere".

Arabisch (Quelle)

مَوْلًى، فإنَّه يَعْقِلُ، في ظاهرِ كلامِ أحمدَ. قالَه القاضي. وقال أصحابُ الشافعيِّ: لا يَعْقِلُ؛ لأنَّه والِدٌ أو ولَدٌ، فلم يَعْقِلْ، كما لو لم يَكُنْ كذلك. ولَنا، أنَّه ابنُ ابنِ عَمٍّ، أو مَوْلًى، فيَعْقِلُ، كما لو لم يَكُنْ ولَدًا؛ وذلك لأنَّ هذه القَرابةَ أو الوَلاءَ سَبَبٌ يَسْتَقِلُّ بالحُكْمِ مُنْفَرِدًا، فإذا وُجِدَ مع ما لا يَثْبُتُ به الحُكْمُ أثْبَتَه، كما لو وُجِدَ مع الرَّحِمِ المُجَرَّدِ، ولأنَّه يَثْبُتُ حُكْمُه مع القَرَابةِ الأُخْرَى، بدليلِ أنَّه يَلِى نِكاحَها، مع أنَّ الابنَ لا يَلِى النِّكاحَ عندَهم.

فصل: وسائرُ العَصَباتِ من العاقلةِ بَعُدُوا أو قَرُبُوا من النَّسَبِ، والمَوْلَى وعَصَبَتُه، ومَوْلَى المَوْلَى وعَصَبَتُه، وغيرُهم. وبهذا قال عمرُ بن عبد العزيزِ، والنَّخَعِىُّ، وحَمَّادٌ، ومالكٌ، والشافعيُّ. ولا أعلمُ عن غيرِهم خِلافَهم؛ وذلك لأنَّهم عَصَبةٌ يَرِثُونَ المالَ إذا لم يَكُنْ وارِثٌ أقْرَبَ منهم، فيَدْخُلُونَ في العَقْلِ، كالقَرِيبِ، ولا يُعْتَبرُ أن يكونُوا وارِثِينَ في الحالِ، بل متى كانوا يَرِثُونَ لولا الحَجْبُ عَقَلُوا (١٥)؛ لأنَّ النَّبِيَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- قَضَى بالدِّيَةِ بين عَصَبةِ المرأةِ مَن كانوا، لا يَرِثُونَ منها إلَّا ما فَضَلَ عن وَرَثَتِها؛ ولأنَّ المَوالِى من العَصَباتِ، فأشْبَهُوا المُناسبينَ.

فصل: ولا يَدْخُلُ في العَقْلِ مَنْ ليس بعَصَبةٍ، ولا يَعْقِلُ المَوْلَى من أسْفَلَ. وبه قال أبو حنيفةَ، وأصْحابُ مالكٍ. وقال الشافعيُّ، في أحَدِ قَوْلَيْه: يَعْقِلُ؛ لأنَّهما شَخْصانِ يَعْقِلُ أحَدُهما صاحِبَه، فيَعْقِلُ الآخَرُ عنه، كالأخَوَيْنِ. ولنا، أنَّه ليس بعَصَبةٍ له ولا وارِثٍ، فلم يَعْقِلْ عنه، كالأجْنَبِيِّ. وما ذكَرُوه يَبْطُلُ بالذَّكَرِ مع الأُنْثَى، والكَبِيرِ مع الصغيرِ، والعاقِلِ مع المَجْنُونِ.

فصل: ولا يَعْقِلُ مَوْلَى المُوالاة، وهو الذي يُوالِى رَجُلًا يَجْعَلُ له وَلاءَه ونُصْرَتَه، ولا الحَلِيفُ، وهو الرجلُ يُحالِفُ آخَرَ (١٦) على أن يتَناصَرَا على دَفْعِ الظُّلْمِ، ويتَضَافَرَا على

Anmerkungen

(١٥) في الأصل: "لعقلوا".(١٦) في م: "الآخر".

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