ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 12 · Seite 417

Übersetzung · DE

Und bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist: Hätte Fatima, die Tochter Muhammads, gestohlen, so hätte ich ihr die Hand abgeschnitten.“ Sie [A'ischa] sagte: Also schnitt er ihr die Hand ab. Ahmad sagte: Ich kenne nichts, was dies widerlegt. Dies ist ein konsensual überlieferter Bericht (5). Eine andere Überlieferung von ihm [Ahmad] besagt: Es gibt für ihn kein Abschneiden der Hand. Dies ist die Ansicht von al-Khiraqi, Abu Ishaq ibn Shaqla, Abu al-Khattab und der übrigen Rechtsgelehrten. Und dies ist das Richtige, so Gott, der Erhabene, will; aufgrund des Wortes des Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm –: „Es gibt kein Abschneiden der Hand für den Verräter.“ Zudem gilt, dass die Pflicht das Abschneiden der Hand des Diebes ist, und derjenige, der etwas leugnet, ist kein Dieb, sondern er ist ein Verräter; daher ähnelt er demjenigen, der eine anvertraute Sache [Wadi'a] leugnet. Die Frau, die Gegenstände lieh, wurde nur wegen ihres Diebstahls bestraft, nicht wegen ihrer Leugnung (6). Erkennst du nicht seine Worte: „Wenn der Vornehme unter ihnen stahl, ließen sie ihn laufen, und wenn der Schwache unter ihnen stahl, bestraften sie ihn“? Und seine Worte: „Bei Dem, in Dessen Hand meine Seele ist: Hätte Fatima, die Tochter Muhammads, gestohlen, so hätte ich ihr die Hand abgeschnitten“ (4). In einigen Wortlauten der Überlieferung dieser Geschichte von A'ischa heißt es, dass der Stamm Quraisch über das Schicksal der Makhzumiyya, die gestohlen hatte, besorgt war, und sie erwähnte die Geschichte. Dies wurde von al-Bukhari überliefert. In einem Hadith (7) heißt es, dass sie einen Umhang gestohlen hatte. al-Athram überlieferte mit seiner Isnad von Mas'ud ibn al-Aswad, er sagte: „Als die Frau jenen Umhang aus dem Haus des Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – gestohlen hatte, betrachteten wir dies als etwas Großes. Sie war eine Frau aus dem Stamm Quraisch, also kamen wir zum Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – und sagten: 'Wir werden sie mit vierzig Uqiyya freikaufen.' Er sagte: 'Dass sie geläutert wird, ist besser für sie.' Als wir die Milde in den Worten des Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – hörten, kamen wir zu Usama und sagten: 'Sprich für uns beim Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm.'“ Und er erwähnte den Hadith in ähnlicher Weise wie bei A'ischa (8). Dies verdeutlicht, dass die Geschichte eine einzige ist und dass sie gestohlen hatte und deswegen ihre Hand abgeschnitten wurde. Dass A'ischa sie als jemanden bezeichnete, der eine Leihgabe leugnete, lag daran, dass sie dafür bekannt war; es ist jedoch nicht zwingend, dass dies die Ursache [für die Strafe] war, genauso wie wenn man jemanden durch eine seiner Eigenschaften identifiziert. Was wir erwähnten, ist eine Vereinbarkeit zwischen den Hadithen [und eine Übereinstimmung mit dem offensichtlichen Wortlaut der Hadithe] (9) sowie mit der Analogie [Qiyas] und den Rechtsgelehrten der Metropolen, daher ist dies vorzuziehen. Was jedoch denjenigen betrifft, der eine anvertraute Sache [Wadi'a] oder anderes leugnet...

Anmerkungen

(4) Fehlt im Original und in B. (5) Die Überlieferungskette wurde bereits auf Seite 415 dargelegt. (6) In B und M: „durch ihr Leugnen“. (7) In B zusätzlich: „Überlieferung“. (8) Siehe auch das, was Abu Dawud im Kapitel „Über die Hadd-Strafe, bei der Fürsprache eingelegt wird“ aus dem Buch der Hadd-Strafen überlieferte (Sunan Abi Dawud 2/446); sowie Ibn Madscha im Kapitel „Über die Fürsprache bei Hadd-Strafen“ aus dem Buch der Hadd-Strafen (Sunan Ibn Madscha 2/851); und Imam Ahmad im Musnad 5/409, 6/329. (9) Fehlt in B. Korrektur des Herausgebers.

ZurückBand 12 · Seite 417Weiter
Zurück12·417Weiter