Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1467 - Rechtsfrage: Er sagte: (Die 'Aqilah [Stammesangehörige, die für das Blutgeld aufkommen] umfasst weder Arme noch Frauen, noch Minderjährige, noch Geistesgestörte; sie tragen nichts vom Diya [Blutgeld].) · ShamelaTranslate