Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1598 - Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn sie bereuen, bevor man ihrer habhaft wird, fallen die Strafen (Hudud) Allahs von ihnen ab, aber sie bleiben haftbar für die Rechte der Mitmenschen hinsichtlich Leben, Verletzungen und Eigentum, es sei denn, ihnen wird vergeben) · ShamelaTranslate