Denn Gott, der Erhabene, sagt im Vers über das Verbot: {Wer aber durch Not getrieben wird, ohne zu begehren und ohne das Maß zu überschreiten, für den trifft ihn keine Sünde} (23). Wenn er ihn aufgrund von Durst trinkt, müssen wir prüfen: Wenn er mit etwas vermischt ist, das den Durst löscht, ist es im Notfall erlaubt, es zu trinken, genauso wie der Verzehr von verendetem Tier (Mayta) bei extroverten Hunger (Makhmasa) erlaubt ist und wie die Erlaubnis, es zur Abwendung eines Erstickungsanfalls zu trinken. Wir haben in der Überlieferung von 'Abdallah ibn Hudhafa berichtet, dass er von den Römern gefangen genommen wurde und ihr Tyrann ihn in einem Raum einsperrte, in dem sich mit Wein vermischtes Wasser und gebratenes Schweinefleisch befanden, damit er davon esse und den Wein trinke. Er ließ ihn drei Tage lang dort, doch er tat es nicht, bis sie ihn hinausließen, als sie fürchteten, er könnte sterben. Er sagte daraufhin: „Bei Gott, Gott hätte es mir zwar erlaubt, da ich in Not war, aber ich wollte euch nicht durch den Islam verspotten lassen“ (24). Wenn er ihn jedoch pur trinkt oder vermischt mit etwas Geringfügigem, das den Durst nicht löscht, oder wenn er ihn zur Heilung (als Medizin) trinkt, so ist ihm dies nicht erlaubt, und es trifft ihn die Hadd-Strafe. Abu Hanifa sagte: „Es ist ihm in beiden Fällen erlaubt, ihn zu trinken.“ Bei den Schafiiten gibt es zwei Meinungen, entsprechend den beiden Lehrmeinungen. Eine dritte Ansicht besagt: Es ist erlaubt, ihn zur Heilung zu trinken, aber nicht gegen Durst; denn es handelt sich um eine Notlage, in der es erlaubt ist, wie bei der Abwendung (25) eines Erstickungsanfalls und anderem, wozu man gezwungen ist. Wir entgegnen mit dem, was Imam Ahmad (26) mit seiner Überlieferungskette von Tariq ibn Suwayd berichtet hat, dass er den Gesandten Gottes – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – fragte und sagte: „Ich stelle ihn nur als Medizin her.“ Er antwortete: „Es ist kein Heilmittel, sondern ein Leiden.“ Und mit seiner Überlieferungskette von Mukhariq, dass der Prophet – Friede und Segen Gottes seien auf ihm – zu Umm Salama eintrat, als sie Nadhidh (ein Getränk) in einem Gefäß angesetzt hatte. Er ging hinaus, während der Wein gärte, und fragte: „Was ist das?“ Sie sagte: „Die soundso klagte über Bauchschmerzen, also habe ich ihn für sie eingeweicht.“ Er stieß ihn mit seinem Fuß um und zerbrach ihn, wobei er sagte: „Gott hat in dem, was Er euch verboten hat, keine Heilung gelegt“ (27).
(23) Sure al-Baqara 173. (24) Von Ibn Hajar in al-Isaba 4/59 aufgeführt und al-Bayhaqi zugeschrieben. (25) In den Manuskripten: „li-daf'“ (statt „ka-daf'"). (26) Im Musnad 4/311, 317, 5/292, 293, 6/399. Ebenso ausgeführt von Muslim im Kapitel: „Das Verbot, sich mit Wein zu heilen“, aus dem Buch der Getränke. Sahih Muslim 3/1573. Und von Abu Dawud im Kapitel: „Über die verabscheuten Heilmittel“, aus dem Buch der Medizin. Sunan Abi Dawud 2/334. Und von al-Tirmidhi im Kapitel: „Was über die Verabscheuung der Heilung mit Berauschendem überliefert wurde“, aus den Kapiteln der Medizin. 'Aridat al-Ahwadhi 8/200-202. Und von Ibn Majah im Kapitel: „Das Verbot, sich mit Wein zu heilen“, aus dem Buch der Medizin. Sunan Ibn Majah 2/1157. Und von al-Bayhaqi im Kapitel: „Das Verbot, sich mit Berauschendem zu heilen“, aus dem Buch der Opfertiere. al-Sunan al-Kubra 10/4. (27) al-Suyuti erwähnte im al-Jami' al-Kabir 1/175, dass es bei al-Bayhaqi, Abu Ya'la und al-Tabarani im al-Kabir vorkommt. Es wurde von al-Bayhaqi im Kapitel: „Das Verbot, sich mit Berauschendem zu heilen“, aus dem Buch der Opfertiere ausgeführt. al-Sunan al-Kubra 10/5.