Seine Aussage, dass Gott das Stehen nicht befohlen habe, erwidern wir wie folgt: Er hat auch das Sitzen nicht befohlen und die Art und Weise (der Ausführung) nicht erwähnt, daher haben wir sie aus einem anderen Beweis abgeleitet. Es ist nicht korrekt, den Mann in dieser Angelegenheit mit der Frau zu vergleichen, denn bei der Frau ist es beabsichtigt, sie zu verhüllen, und es ist zu befürchten, dass ihre Scham entblößt wird. Wenn dies feststeht, dann wird die Auspeitschung auf den gesamten Körper verteilt, damit jedes Körperteil seinen Anteil abbekommt. Man konzentriert die Schläge dabei auf fleischige Stellen wie die Gesäßhälften und die Oberschenkel und meidet die lebenswichtigen Stellen, nämlich Kopf, Gesicht und Schambereich, bei Mann und Frau gleichermaßen. Malik sagte: Der Rücken und die ihn umgebenden Bereiche werden geschlagen. Abu Yusuf sagte: Auch der Kopf wird geschlagen, weil Ali ihn nicht ausgenommen hat. Unser Argument gegen Malik ist die Aussage Alis und der Umstand, dass die Bereiche außerhalb der drei genannten Organe keine lebenswichtigen Stellen sind, womit sie dem Rücken gleichen. Unser Argument gegen Abu Yusuf ist, dass der Kopf ein lebenswichtiger Bereich ist, womit er dem Gesicht gleicht; zudem könnte er, wenn er ihn auf den Kopf schlägt, dessen Gehör, Sehvermögen oder Verstand beeinträchtigen oder ihn töten, während das Ziel die Züchtigung und nicht die Tötung ist. Ihre Behauptung, Ali habe ihn nicht ausgenommen, ist unbegründet, denn wir haben von ihm überliefert, dass er sagte: „Schone den Kopf und das Gesicht.“ Selbst wenn er ihn nicht ausdrücklich erwähnt hätte, so hätte er ihn sinngemäß erwähnt, da er die gleiche Bedeutung wie die ausgenommenen Stellen hat und somit ein Vergleich zulässig ist.
Die zweite Frage: Er wird weder ausgestreckt noch gefesselt. Wir wissen über keinen Dissens unter ihnen in dieser Hinsicht. Ibn Mas'ud sagte: „In unserer Religion gibt es kein Ausstrecken, kein Anketten und kein Entblößen.“ Die Gefährten des Gesandten Gottes (Gottes Segen und Frieden seien auf ihm) vollzogen die Auspeitschung, und es wurde von keinem von ihnen überliefert, dass sie jemanden ausstreckten, anketteten oder entblößten. Seine Kleidung wird ihm nicht ausgezogen, sondern er behält ein oder zwei Gewänder an. Wenn er jedoch einen Pelz oder einen gefütterten Umhang trägt, wird dieser abgelegt, denn würde man ihm diesen lassen, würde er den Schlag nicht spüren. Ahmad sagte: „Würde man ihm die Winterkleidung lassen, würde er den Schlag nicht spüren.“ Malik sagte: „Er wird entblößt, denn der Befehl zur Auspeitschung erfordert den direkten Kontakt mit seinem Körper.“ Unser Argument ist die Aussage von Ibn Mas'ud, von der wir keinen Widerspruch unter den Gefährten kennen; Gott der Erhabene hat nicht befohlen, ihn zu entblößen, sondern lediglich befohlen, ihn auszupeitschen, und wer über der Kleidung ausgepeitscht wurde, der wurde ausgepeitscht.
Die dritte Frage: Dass die Auspeitschung mit einer Peitsche erfolgt. Wir wissen unter den Gelehrten über keinen Dissens in dieser Angelegenheit, außer bei der Hadd-Strafe für den Konsum von berauschenden Getränken.
(4) In B: "wa lam" (und nicht). (5) Überliefert von al-Baihaqi im zuvor genannten Kapitel. as-Sunan al-Kubra 8/326. (6) Fehlt in M. (7) In B: "min" (von).
وقولُه: إنَّ اللَّه لم يأْمُرْ بالقيامِ. قُلْنا: ولم يَأْمُرْ بالجلوسِ، ولم يذْكُرِ الكَيْفِيَّةَ، فعَلِمْنَاها من دليلٍ آخرَ، ولا يَصِحُّ قياسُ الرَّجُلِ على المرأةِ في هذا؛ لأنَّ المرأةَ يُقْصَدُ سَتْرُها، ويُخْشَى هَتْكُها. إذا ثبتَ هذا، فإنَّ الضَّرْبَ يُفَرَّقُ على جميعِ جَسَدِه، ليأْخُذَ كُلُّ عُضْوٍ منه حِصَّتَه، ويُكْثِرُ منه في مَواضِعِ اللَّحْمِ، كالأَلْيَتَيْن والفَخِذَيْن، ويَتَّقى المقَاتِلَ، وهى الرَّأْسُ والوَجْهُ والفَرْجُ، من الرَّجُلِ والمرْأَةِ جميعًا. وقال مالك: يُضْرَبُ الظَّهْرُ، وما يُقَارِبُه. وقال أبو يوسفَ: يُضْرَبُ الرَّأسُ أيضًا؛ لأنَّ عليًّا لم يَسْتَثْنِه. ولَنا، على مالكٍ قولُ عَلِىٍّ، ولأنَّ ما عَدا الأعْضاءَ الثلاثةَ ليس بمَقْتَلٍ، فأشْبَهتِ الظَّهْرَ. وعلى أبى يوسفَ، أنَّ الرأسَ مَقْتَلٌ، فأشْبَهَ الوَجْهَ، ولأنَّه ربَّما ضَرَبَه في رأسِه، فذهبَ بسَمْعِه وبَصَرِه وعَقْلِه، أو قتلَه، والمقصودُ أدَبُه لا قتلَه. وقولُهم: لم يَسْتَثْنِه علىٌّ، ممنوعٌ فقد ذكَرْنا عنه، أنَّه قال: اتَّقِ الرَّأسَ والوَجْهَ، [ولو لم] (٤) يذْكُرْه صريحًا، فقد ذكرَه دلالةً؛ لأنَّه في معنى ما اسْتَثْناه، فيُقاسُ عليه.
المسألة الثانية, أنَّه لا يُمَدُّ، ولا يُرْبَطُ. ولا نَعْلَمُ عنهم في هذا خِلافًا. قال ابنُ مسعود: ليس في دِينِنا مَدٌّ، ولا قَيْدٌ، ولا تَجْرِيدٌ (٥). وجَلَدَ أصحابُ رسولِ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-, فلم يُنْقَلْ عن أحدٍ منهم مَدٌّ ولا قيدٌ ولا تَجْريدٌ. ولا تُنْزَعُ عنه ثيابُه، بل يكونُ عليه الثَّوبُ والثَّوْبانِ. وإن كان عليه فَرْوٌ، أو جُبَّةٌ مَحْشُوَّةٌ، نُزِعَتْ عنه؛ لأنَّه لو تُرِكَ عليه ذلك لم يُبالِ بالضَّربِ. قال أحمدُ: لو تُرِكَتْ عليه ثِيابُ الشِّتاء ما بَالَى بالضَّرْبِ. وقال مالِكٌ: يُجَرَّدُ؛ لأنَّ الأمرَ بجَلْدِه يقْتَضِى مُباشَرَةَ جسْمِه. ولَنا، قولُ ابن مسعودٍ، ولمْ نعلمْ عن أحدٍ من الصحابةِ خلافَه، واللهُ تعالى لم يأْمُرْ بتَجْريدِهِ، إنَّما أمرَ بجَلْدِه، ومن جُلِد مِن (٦) فوقِ الثَّوْبِ فقد جُلِدَ.
المسألة الثالثة: أنَّ الضَّربَ بالسَّوْطِ. ولا نعلمُ بينَ أهلِ العلمِ خلافًا في هذا، في (٧)
(٤) في ب: "ولم".(٥) أخرجه البيهقي, في: الباب السابق. السنن الكبرى ٨/ ٣٢٦.(٦) سقط من: م.(٧) في ب: "من".