Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1469 - Rechtsfrage: Er sagte: (Das Blutgeld eines freien Kitābī [Schriftbesitzer] beträgt die Hälfte des Blutgeldes eines freien Muslims; ihre Frauen erhalten die Hälfte ihres [männlichen] Blutgeldes.) · ShamelaTranslate