und Steinkrügen (Hantam), ausgehöhlten Baumstämmen (Naqir) und mit Teer bestrichenen Gefäßen (Muzaffat); denn der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) verbot das Einlegen (Intibadh) in diesen. Ad-Dubba' ist der Flaschenkürbis (7). Al-Hantam sind die Tonkrüge. An-Naqir ist das Holz. Al-Muzaffat ist dasjenige, das mit Pech (Teer) bestrichen wird. Die korrekte Auffassung ist die erste, aufgrund dessen, was Buraida überlieferte, dass der Gesandte Gottes (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) sagte: „Ich hatte euch drei Dinge verboten, und nun befehle ich sie euch: Ich hatte euch das Trinken aus Gefäßen (8) verboten, außer aus Lederschläuchen. Trinkt nun aus jedem Gefäß, aber trinkt nichts Berauschendes.“ Überliefert von Muslim (9). Dies ist ein Beweis für die Aufhebung (Naskh) des Verbots, und für Aufgehobenes gibt es kein Urteil.
Abschnitt: Die Kombination zweier Zutaten (al-Khalitan) ist verpönt (makruh), d. h., dass zwei Dinge in das Wasser eingelegt werden; denn der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) verbot die Kombination zweier Zutaten (10). Ahmad sagte: „Die Kombination zweier Zutaten ist haram.“ Und über einen Mann, der Rosinen, indische Datteln (Tamar Hindi), Jujuben (Unnab) und Ähnliches am Morgen einweicht, um es am Abend als Medizin zu trinken, sagte er: „Ich betrachte es als makruh; denn es ist ein Nabidh. Er sollte es lieber kochen und sogleich trinken.“ Abu Dawud (11) überlieferte mit seiner Überlieferungskette vom Gesandten Gottes
(6) Herausgegeben von al-Bukhari, im Kapitel: Die Delegation von Abd al-Qais, aus dem Buch der Feldzüge (Maghazi), und im Kapitel: Wein aus Honig, aus dem Buch der Getränke. Sahih al-Bukhari 5/213, 214, 7/137. Und Muslim, im Kapitel: Verbot des Einlegens in mit Teer bestrichenen Gefäßen, Kürbisgefäßen, Tonkrügen und ausgehöhlten Baumstämmen..., aus dem Buch der Getränke. Sahih Muslim 3/1579, 1580, 1583. Und Abu Dawud, im Kapitel: Über Gefäße, aus dem Buch der Getränke. Sunan Abi Dawud 2/296, 297. Und at-Tirmidhi, im Kapitel: Was über die Abneigung berichtet wurde, in Kürbisgefäßen einzulegen..., aus den Kapiteln der Getränke. Aridat al-Ahwadhi 8/61. Und an-Nasa'i, im Kapitel: Verbot des Nabidh aus Kürbisgefäßen, Tonkrügen und ausgehöhlten Baumstämmen, sowie im Kapitel: Erwähnung des Verbots des Nabidh aus Kürbisgefäßen... und im Kapitel: Erklärung der Gefäße, aus dem Buch der Getränke 8/273, 274, 275, 276. Und Imam Ahmad, im Musnad 1/228, 2/56, 4/87, 213. (7) In M: „al-Yaqin“. Ein Fehler. (8) In M gibt es die Ergänzung: „la“ (nicht). (9) Im Kapitel: Verbot des Einlegens in mit Teer bestrichenen Gefäßen und Kürbisgefäßen..., aus dem Buch der Getränke. Sahih Muslim 3/1585. Ebenso herausgegeben von Abu Dawud, im Kapitel: Über Gefäße, aus dem Buch der Getränke. Sunan Abi Dawud 2/298. Und an-Nasa'i, im Kapitel: Die Erlaubnis zu..., aus dem Buch der Opfertiere, und im Kapitel: Die Erlaubnis zu einem Teil davon, aus dem Buch der Getränke. Al-Mujtaba 7/207, 8/278. Und Imam Ahmad, im Musnad 5/355. (10) Herausgegeben von Abu Dawud, im Kapitel: Über die Kombination zweier Zutaten, aus dem Buch der Getränke. Sunan Abi Dawud 2/298, 299. Und Ibn Majah, im Kapitel: Verbot der Kombination zweier Zutaten, aus dem Buch der Getränke. Sunan Ibn Majah 2/1125. Und ad-Darimi, im Kapitel: Über das Verbot der Kombination zweier Zutaten, aus dem Buch der Getränke. Sunan ad-Darimi 2/117, 118. (11) Im Kapitel: Über die Kombination zweier Zutaten, aus dem Buch der Getränke. Sunan Abi Dawud 2/298, 299. =