(möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken), dass er verbot, unreife Datteln (Busr) und frische Datteln (Rutab) gemeinsam einzulegen, und er verbot, Rosinen und Datteln gemeinsam einzulegen. In einer Überlieferung heißt es: „Legt jede von ihnen einzeln ein“ (12). Von Abu Qatada wird berichtet, er sagte: „Der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) verbot es, Datteln und unreife Datteln (Zahw) (13) sowie Datteln und Rosinen miteinander zu vermischen; jede von ihnen soll einzeln eingelegt werden.“ Übereinstimmend überliefert (14). Al-Qadi sagte: „Ahmad meint mit seiner Aussage, dass es haram sei: Wenn es stark geworden ist und berauscht; wenn es nicht berauscht, ist es nicht haram.“ Dies ist die korrekte Auffassung, so Gott, der Erhabene, will. Der Prophet (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) verbot dies (15) lediglich aufgrund der Ursache, dass es rasch zu dem verbotenen Rauschzustand führt. Wenn diese (Ursache) nicht gegeben ist, tritt das Verbot nicht ein, ebenso wie er, Friede sei mit ihm, das Einlegen in den genannten Gefäßen aus diesem Grund verbot, um sie dann später zum Trinken daraus aufzufordern, solange keine tatsächliche Berauschung vorliegt. Auf die Richtigkeit dieser Auffassung deutet das hin, was von Aisha überliefert wurde: Sie sagte: „Wir pflegten für den Gesandten Gottes (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) einen Nabidh herzustellen, indem wir eine Handvoll Datteln und eine Handvoll Rosinen nahmen, sie hineinwarfen und Wasser darüber gossen. Wir setzten ihn am Morgen an und er trank ihn am Abend, oder wir setzten ihn am Abend an und er trank ihn am Morgen.“ Überliefert von Ibn Majah und Abu Dawud (16). Da die Dauer des Einlegens kurz war, nämlich einen Tag oder eine Nacht (17), ist eine Berauschung nicht zu vermuten.
= Ebenso herausgegeben von Muslim, im Kapitel: Die Abneigung dagegen, Datteln und Rosinen gemischt einzulegen, aus dem Buch der Getränke. Sahih Muslim 3/1574, 1577. Und at-Tirmidhi, im Kapitel: Was über die Kombination von unreifen Datteln und Datteln berichtet wurde, aus den Kapiteln der Getränke. Aridat al-Ahwadhi 8/67, 68. Und an-Nasa'i, im Kapitel: Die Kombination von unreifen Datteln und frischen Datteln, und im Kapitel: Die Kombination von Datteln und Rosinen, aus dem Buch der Getränke. Al-Mujtaba 8/257, 258. Und Ibn Majah, im Kapitel: Verbot der Kombination zweier Zutaten, aus dem Buch der Getränke. Sunan Ibn Majah 2/1125. Und Imam Ahmad, im Musnad 3/71, 140, 157, 363, 6/18. (12) In B und M: „wa-intabidhu“ (und legt einzeln ein). (13) In B und M: „az-Zahr“. Das Zahw sind die farbigen unreifen Datteln, bei denen sich eine rote oder gelbe Farbe zeigt und die reif geworden sind. (14) Herausgegeben von al-Bukhari, im Kapitel: Wer die Ansicht vertrat, unreife Datteln und Datteln nicht zu mischen, wenn es berauschend wirkt, aus dem Buch der Getränke. Sahih al-Bukhari 7/140. Und Muslim, im Kapitel: Die Abneigung dagegen, Datteln und Rosinen gemischt einzulegen, aus dem Buch der Getränke. Sahih Muslim 3/1575. Ebenso herausgegeben von an-Nasa'i, im Kapitel: Die Kombination von Zahw und frischen Datteln, aus dem Buch der Getränke. Al-Mujtaba 8/256. Und ad-Darimi, im Kapitel: Über das Verbot der Kombination zweier Zutaten, aus dem Buch der Getränke. Sunan ad-Darimi 2/118. (15) Fehlt in M. (16) Herausgegeben von Ibn Majah, im Kapitel: Die Art des Nabidh und dessen Konsum, aus dem Buch der Getränke. Sunan Ibn Majah 2/1126. Und Abu Dawud, im Kapitel: Über die Kombination zweier Zutaten und im Kapitel: Über die Art des Nabidh, aus dem Buch der Getränke. Sunan Abi Dawud 2/299, 300. Ebenso herausgegeben von Muslim, im Kapitel: Die Erlaubnis für den Nabidh, der nicht stark geworden ist..., aus dem Buch der Getränke. Sahih Muslim 3/1590. Und at-Tirmidhi, im Kapitel: Was über das Einlegen im Lederschlauch berichtet wurde, aus den Kapiteln der Getränke. Aridat al-Ahwadhi 8/63. (17) In M: „wa-lailah“ (und eine Nacht).