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Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 12 · Seite 5171606 – Rechtsfrage: Er sagte: (Wenn Wein verdirbt und zu Essig wird, verliert er seinen verbotenen Status nicht; wenn Gott jedoch sein Wesen umwandelt und er zu Essig wird, dann ist er erlaubt)

Übersetzung · DE

darin nicht verpönt, und wäre es verpönt, so wäre dies im Haus des Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) nicht getan worden (18). Demnach ist das, was innerhalb einer kurzen Dauer geschieht, nicht verpönt, während das, was in einer Dauer geschieht, die dazu führen könnte, dass es zu einem Rauschzustand kommt, verpönt ist. Das Verbot tritt jedoch nicht ein, solange es nicht gegärt hat oder drei Tage darüber vergangen sind.

1606 - Fragestellung: Er sagte: (Und wenn Wein verdorben wurde und zu Essig gemacht wurde, so verliert er nicht seine Eigenschaft als verboten. Wenn Gott jedoch seine Substanz wandelt und er zu Essig wird, dann ist er erlaubt.)

Dies wurde von Umar ibn al-Khattab (möge Gott mit ihm zufrieden sein) überliefert (1). Dies ist auch die Ansicht von az-Zuhri und ähnelt der Auffassung von Malik. Asch-Schafi'i sagte: „Wenn darin etwas geworfen wird, das ihn verdirbt, wie Salz, sodass er zu Essig wird, dann bleibt er in seinem Verbot. Wenn er von der Sonne in den Schatten oder vom Schatten in die Sonne verstellt wird und er zu Essig wird, dann gibt es zwei Ansichten bezüglich seiner Erlaubnis.“ Abu Hanifa sagte: „Er wird in beiden Fällen rein; denn der Grund für sein Verbot ist durch die Umwandlung zu Essig entfallen, also wurde er rein, so wie wenn er von selbst zu Essig würde.“ Dies wird dadurch bekräftigt, dass es beim Reinigen keinen Unterschied gibt zwischen dem, was durch das Handeln Gottes, des Erhabenen, und dem, was durch das Handeln des Menschen geschah, wie bei der Reinigung von Kleidung, Körper und Erde. Ähnlich ist die Auffassung von Ata, Amr ibn Dinar und al-Harith al-'Ukli. Abu al-Khattab erwähnte dies als eine Ansicht in unserer Rechtsschule und sagte: „Wenn er zu Essig gemacht wurde, wird er nicht rein.“ Es wurde auch gesagt: Er wird rein. Unser Beweis ist das, was Abu Sa'id überlieferte: Er sagte: „Wir hatten Wein eines Waisenkindes, und als die Sure al-Ma'ida herabgesandt wurde, fragte ich den Gesandten Gottes (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) und sagte: ‚O Gesandter Gottes, er gehört einem Waisenkind?‘ Er sagte: ‚Gießt ihn aus.‘“ Überliefert von at-Tirmidhi (2), der sagte: „Ein guter (hasan) Hadith.“ Von Anas wird berichtet, dass er sagte: Der Gesandte Gottes (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) wurde gefragt: „Sollen wir den Wein zu Essig machen?“ Er sagte: „Nein.“ At-Tirmidhi sagte: „Dies ist ein guter, authentischer Hadith.“ Und Muslim überlieferte ihn (3). Und von Abu Talha wird berichtet, dass er den Propheten (möge Gott ihn segnen und ihm Frieden schenken) über Waisenkinder befragte, die Wein geerbt hatten? Er sagte: „Gieße ihn aus.“ Er sagte: „Soll ich ihn nicht zu Essig machen?“ Er sagte: „Nein.“ Überliefert von Abu Dawud (4). Dies ist ein Verbot

Anmerkungen

(18) Fehlt in B. (1) Herausgegeben von Abu 'Ubaid, in: Al-Amwal 104. (2) Im Kapitel: Was über das Verbot für einen Muslim berichtet wurde, einem Nicht-Muslim (Dhimmi) Wein zu übergeben..., aus den Kapiteln über Handelsverträge. Aridat al-Ahwadhi 5/267. (3) Herausgegeben von Muslim, im Kapitel: Das Verbot, Wein zu Essig zu machen, aus dem Buch der Getränke. Sahih Muslim 3/1573. Ebenso herausgegeben von at-Tirmidhi, im Kapitel: Das Verbot, Wein zu Essig zu machen, aus den Kapiteln über Handelsverträge. Aridat al-Ahwadhi 5/294. (4) Im Kapitel: Was über Wein berichtet wurde, der zu Essig wird, aus dem Buch der Getränke. Sunan Abi Dawud 2/292, 293. =

Arabisch (Quelle)

فيها لم يُكْرَه، ولو كان مكروهًا لَمَا فُعِلَ هذا في بَيْتِ النَّبِيِّ -صلى اللَّه عليه وسلم- له (١٨). فعلى هذا، لا يُكْرَهُ ما كان في المدَّةِ اليَسِيرَةِ، ويُكْرَه مَا كانَ في مُدَّةٍ يَحْتَمِلُ إفضْاؤُه إلى الإِسْكارِ، ولا يثْبُتُ التَّحْرِيمُ ما لمْ يَغْلِ، أو تَمْضِىَ عليه ثلاثةُ أيَّامٍ.

١٦٠٦ - مسألة؛ قال: (وَالْخَمْرَةُ إذَا أُفْسِدَتْ، فَصُيِّرَتْ خلًّا، لَمْ تَزُلْ عَنْ تَحْرِيمِهَا، وَإنْ قَلَبَ اللهُ عَيْنَها فَصَارَتْ خَلًّا، فَهِىَ حَلَالٌ)

رُوِىَ هذا عن عمرَ بنِ الخَطَّابِ، رَضِىَ اللَّه عنه (١). وبه قال الزُّهْرِىُّ. ونحوُه قولُ مالِكٍ. وقال الشَّافِعِىُّ: إنْ أُلْقِىَ فيها شيءٌ يُفْسِدُها كالمِلْحِ، فتخَلَّلَتْ، فهى على تَحْريمِها، وإن نُقِلَتْ من شمسٍ إلى ظِلٍّ، أو من ظِلٍّ إلى شمسٍ، فتَخَلَّلَتْ، ففى إباحتِها قَوْلان. وقال أبو حنيفةَ: تَطْهُرُ في الحالَيْن؛ لأنَّ عِلَّةَ تَحْريمِها زالَتْ بتخْلِيلِها فطَهُرَتْ، كما لو تَخَلَّلَتْ بنَفْسِها، يُحَقِّقُه أنَّ التَّطْهِيرَ لا فَرْقَ فيه بينَ ما حَصَلَ بفِعْلِ اللَّه تعالى وفِعْلِ الآدَمِىِّ، كتَطْهيرِ الثَّوَبِ والبَدَنِ والأرضِ. ونحوُ هذا قولُ عَطاءٍ، وعمرِو بنِ دينارٍ، والحارثِ العُكْلِىّ. وذكَره أبو الخَطَّابِ وجهًا في مَذْهَبنا، فقال: وإن خُلِّلَتْ لم تَطْهُرْ. وقِيلَ: تَطْهُرُ. ولَنا، ما رَوَى أبو سعيدٍ، قال: كان عندنا خمرٌ ليَتِيمٍ، فلمَّا نَزَلَتِ المائدةُ، سألتُ رسولَ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-، فقلتُ: يا رسولَ اللَّه، إنَّه لَيَتِيمٌ؟ قال: "أَهْرِيقُوهُ". روَاه التِّرْمِذِىُّ (٢)، وقال حديثٌ حَسَنٌ. وعن أنَسٍ قَال: سُئِلَ رسولُ اللَّه -صلى اللَّه عليه وسلم-: أنتَّخِذُ الخَمْرَ خَلًّا؟ قال: "لَا". قال التِّرْمِذِىُّ: هذا حديثٌ حَسَنٌ صَحِيحٌ. ورواه مُسْلِمٌ (٣). وعن أبي طلْحَةَ، أنَّه سأل النَّبِىَّ -صلى اللَّه عليه وسلم- عن أيْتامٍ وَرِثُوا خَمْرًا؟ فقال: "أَهْرِقْها". قال: أفلا أُخَلِّلُها؟ قال: "لَا". رَواه أبو داود (٤). وهذا نَهْىٌ

Anmerkungen

(١٨) سقط من: ب.(١) أخرجه أبو عبيد، في: الأموال ١٠٤.(٢) في: باب ما جاء في النهى للمسلم أن يدفع إلى الذمى الخمر. . ., من أبواب البيوع. عارضة الأحوذى ٥/ ٢٦٧.(٣) أخرجه مسلم، في: باب تحريم تخليل الخمر، من كتاب الأشربة. صحيح مسلم ٣/ ١٥٧٣.كما أخرجه الترمذي، في: باب النهى أن يتخذ الخمر خلا، من أبواب البيوع. عارضة الأحوذى ٥/ ٢٩٤.(٤) في: باب ما جاء في الخمر تخلل، من كتاب الأشربة. سنن أبي داود ٢/ ٢٩٢، ٢٩٣. =

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