bis er die Bestrafung für den Ungehorsam gegenüber ihm für rechtmäßig erklärte.
Abschnitt: Es ist verboten, Gefäße aus Gold und Silber herzustellen oder anfertigen zu lassen; denn was in seinem Gebrauch verboten ist, dessen Herstellung in einer zum Gebrauch bestimmten Form ist ebenfalls verboten, wie bei der Laute (Tunbur) und der Flöte (Mizmar). Dies gilt gleichermaßen für Männer und Frauen aufgrund der Allgemeingültigkeit der Überlieferung und weil der Grund (Illah) für das Verbot die Verschwendung (Saraf), die Eitelkeit (Khuyala') und das Brechen der Herzen der Armen ist. Dies ist ein Sinn, der beide Gruppen umfasst. Frauen wurde das Tragen von Schmuck nur aufgrund des Bedürfnisses gestattet, sich für ihre Ehemänner zu verschönern, daher ist die Erlaubnis auf diesen Bereich beschränkt und gilt nicht für andere Dinge. Falls man einwendet: „Wäre dies der Grund, den ihr genannt habt, dann wären auch Gefäße aus Saphir und Ähnlichem, die einen noch höheren Wert haben, verboten.“ So antworten wir: Die Armen kennen diese nicht, daher brechen ihre Herzen nicht, wenn die Reichen sie verwenden, da sie ihnen unbekannt sind. Zudem verhindert schon deren Seltenheit an sich die Verwendung, sodass es keines expliziten Verbots bedarf, im Gegensatz zu den Edelmetallen (Gold und Silber).
1608 - Problem: Er sagte: (Wenn ein Becher einen Silberbeschlag (Dhabba) hat und man trinkt an einer anderen Stelle als dem Beschlag, so ist dies unbedenklich.)
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass ein Silberbeschlag unter drei Bedingungen erlaubt ist: Erstens, dass er klein ist. Zweitens, dass er aus Silber besteht; was Gold betrifft, so ist es nicht erlaubt, und sowohl eine kleine als auch eine große Menge davon ist verboten. Von Abu Bakr wurde überliefert, dass er bei einer kleinen Menge Gold eine Ausnahme machte. Drittens, dass es für einen Bedarf geschieht, d. h. dass er aus einem Grund des Nutzens angebracht wurde, etwa um einen Riss oder einen Spalt zu schließen, selbst wenn auch etwas anderes diese Funktion hätte erfüllen können. Der Qadi sagte: Dies ist keine Bedingung, und eine kleine Menge ist auch ohne Bedarf zulässig, sofern man sie [nicht direkt bei der Benutzung berührt]. Ahmad hat den Ring und Ähnliches nur verpönt, weil man sie bei der Benutzung berührt. Von denjenigen, die...
(6) In den Abschriften: "fa-hurrimat" (so wurde es verboten). (1) In B und M: "li-l-haja" (für den Bedarf). (2) In M: "yubashiru al-isti'mal" (er berührt ihn bei der Benutzung).