des Schwertes des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - war aus Silber. Dies wurde von al-Athram, Abu Dawud und al-Tirmidhi überliefert, wobei letzterer sagte: Es ist ein schöner (Hasan) Hadith. Hisham ibn Urwa sagte: Das Schwert von al-Zubayr war mit Silber verziert, ich habe es selbst gesehen. Ebenso ist ein Siegelring aus Silber unbedenklich, denn der Prophet - Allahs Segen und Friede auf ihm - hatte einen Siegelring aus Silber, den er trug, dann trug ihn Abu Bakr, dann Umar, dann Uthman, bis er ihm in den Brunnen von Aris fiel. Dies ist authentisch (Sahih) von ihnen überliefert. Said sagte: Trage den Siegelring und berichte, dass ich dir dies per Rechtsgutachten (Fatwa) gestattet habe. Abu Rayhana überlieferte zwar vom Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm -, dass er zehn Dinge verabscheute, darunter den Siegelring, es sei denn für einen Herrscher. Ahmad sagte: Dies überliefern nur die Leute aus Syrien (al-Sham). Als Ahmad der Hadith von Abu Rayhana vorgetragen wurde und er bei der Erwähnung des Siegelrings ankam, lächelte er, als wäre er verwundert, und sagte dann: „Die Leute aus Syrien.“ Ahmad sagte dies nur deshalb, weil die Hadithe vom Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm - bezüglich seiner Erlaubnis authentisch und weit verbreitet sind, und die Gefährten des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm - sowie die Gelehrten nach ihnen sich darüber einig sind. Wenn also ein vereinzelter (Shadh) Hadith kommt, der dem widerspricht, so wird er nicht berücksichtigt; und selbst wenn er authentisch wäre, so würde er als eine Form des Abstandnehmens (Tanzih) interpretiert werden.
Abschnitt: Al-Athram sagte: Abu Abd Allah wurde gefragt: „Wie verhält es sich mit Silberverzierungen an den Schwertgehängen?“ Er sah dies als unproblematisch an und sagte: „Es wurde überliefert: Ein Schwert, das mit Silber verziert war.“ Und weil es zum Schmuck des Schwertes gehört, ähnelt es dem Knauf. Ebenso
(11) Überliefert von Abu Dawud in: Kapitel über das verzierte Schwert, aus dem Buch al-Jihad. Sunan Abi Dawud 2/29. Und al-Tirmidhi in: Kapitel über das, was über Schwerter und ihre Verzierungen berichtet wurde, aus den Kapiteln über al-Jihad. Aridat al-Ahwadhi 7/185. Ebenso überliefert von al-Nasa'i in: Kapitel über die Verzierung des Schwertes, aus dem Buch al-Zina. Al-Mujtaba 8/194. Und al-Darimi in: Kapitel über den Schwertknauf des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Friede auf ihm -, aus dem Buch al-Siyar. Sunan al-Darimi 2/221. (12) Fehlt in B, M. (13) Aris: Ein Garten in der Nähe der Quba-Moschee. Der Hadith wurde überliefert von al-Bukhari in: Kapitel über den silbernen Siegelring, Kapitel über die Inschrift des Siegelrings und Kapitel darüber, ob die Inschrift des Siegelrings aus drei Zeilen bestehen sollte, aus dem Buch al-Libas. Sahih al-Bukhari 7/201-203. Und Muslim in: Kapitel über das Tragen des Propheten - Allahs Segen und Friede auf ihm -, aus dem Buch al-Libas wa al-Zina. Sahih Muslim 3/1656. Und Abu Dawud in: Kapitel darüber, was über die Anschaffung eines Siegelrings berichtet wurde, aus dem Buch al-Khatam. Sunan Abi Dawud 2/405, 406. Siehe auch das Vorangegangene in 4/225. (14) In M: „fa-qad“ (denn es wurde...). (15) Überliefert von Abu Dawud in: Kapitel über jemanden, der ihn verabscheute, aus dem Buch al-Libas. Sunan Abi Dawud 2/371. Und al-Nasa'i in: Kapitel über das Zupfen, aus dem Buch al-Zina. Al-Mujtaba 8/123. Und Imam Ahmad in: al-Musnad 4/134, 135. (16) In M: „wa-li-dhalika“ (und deswegen).