Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1618 - Abhandlung; Er sagte: (Und wenn das flussabwärts fahrende Schiff auf das flussaufwärts fahrende trifft und beide sinken, so obliegt dem flussabwärts fahrenden der Wert des flussaufwärts fahrenden Schiffs oder die Wertminderung, wenn es geborgen wird, es sei denn, der Verantwortliche des flussabwärts fahrenden wurde vom Wind überwältigt und konnte es nicht kontrollieren) · ShamelaTranslate