Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1618 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und wenn ein stromabwärts fahrendes Schiff auf ein stromaufwärts fahrendes Schiff stößt und beide sinken, so haftet das stromabwärts fahrende Schiff für den Wert des stromaufwärts fahrenden Schiffes oder den Schadensersatz [Arsh] für die Wertminderung, falls es geborgen wird, es sei denn, das stromabwärts fahrende Schiff wurde vom Wind überwältigt und konnte nicht kontrolliert werden) · ShamelaTranslate