ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 12 · Seite 551Abschnitt

Übersetzung · DE

oder ein Viertel deiner Waren". In diesem Fall schuldet er nur den Ersatz für seinen Anteil. Dies ist die Lehrmeinung einiger Anhänger von al-Shafi'i, da er nur für seinen Anteil gehaftet hat und lediglich über die anderen berichtete, dass sie ebenfalls haften, woraufhin diese schwiegen, und ihr Schweigen keine Haftungserklärung darstellt. Wenn er jedoch die Haftung für das gesamte Gut übernimmt und über jeden von ihnen behauptet, dass dies der Fall sei, dann haftet er für das Ganze, [da er die Haftung für das Ganze übernommen hat]. Wenn er sagt: "Wirf es über Bord, unter der Bedingung, dass ich und die Passagiere des Schiffes dafür haften, denn sie haben mir dazu die Erlaubnis erteilt", und er es daraufhin über Bord wirft, die anderen jedoch die Erlaubnis bestreiten, so ist er für den gesamten Schaden haftbar. Wenn er sagt: "Soll ich meine Waren über Bord werfen, und du haftest für mich?", und er antwortet: "Ja", und er wirft sie dann über Bord, so haftet er für ihn. Wenn er sagt: "Wirf deine Waren über Bord, ich hafte für die Hälfte, und mein Bruder haftet für den Rest", und er wirft sie dann über Bord, so schuldet er nur den Ersatz der Hälfte, und den anderen trifft nichts, da er die Haftung nicht übernommen hat.

Abschnitt: Wenn jemand ein Schiff leckschlägt und es samt Inhalt sinkt, und dies vorsätzlich geschah – was bedeutet, dass es üblicherweise sinkt und die Personen an Bord umkommen, weil sie sich auf hoher See befinden oder nicht schwimmen können –, so unterliegt er der Vergeltung (Qisas), falls jemand getötet wurde, bei dem die Vergeltung Anwendung findet, und er haftet für das Schiff samt Sach- und Personenschaden. Wenn es ein Irrtum war, so haftet er für die Sklaven, und das Wergeld für die freien Menschen trägt seine Verwandtschaft. Wenn es ein "vorsätzlicher Irrtum" (Amad al-Khata') ist, etwa indem er das Schiff betrat, um einen Bereich zu reparieren, dabei aber eine Planke herausriss, oder einen Nagel reparieren wollte und dabei eine Stelle aufbohrte, dann gilt dies als vorsätzlicher Irrtum. Dies wurde vom Qadi erwähnt und ist die Lehrmeinung von al-Shafi'i. Das Richtige ist jedoch, dass dies ein reiner Irrtum (Khata' Mahd) ist, denn er beabsichtigte eine erlaubte Handlung, die jedoch ungewollt zur Zerstörung führte, ähnlich wie wenn jemand auf ein Wildtier schießt und dabei versehentlich einen Menschen trifft. Wenn er jedoch beabsichtigte, eine Planke an einer Stelle herauszureißen, bei der es üblicherweise nicht zur Zerstörung führt, und es dennoch zur Zerstörung kam, so ist dies ein vorsätzlicher Irrtum, und darüber gibt es unterschiedliche Ansichten. Gott weiß es am besten.

Anmerkungen

(10) Fehlt in B und M. (Siehe Anmerkung des Herausgebers). (11) In M: "er nimmt". (12) Im Original: "Und dies".

Arabisch (Quelle)

قِسْطِه أو رُبْعِ مَتاعِك. لم يَلْزَمْه إلَّا ما يخُصُّه من الضَّمَانِ. وهذا قولُ بعضِ أصحابِ الشَّافِعِىِّ؛ لأنَّه لم يَضْمَنْ إلَّا حِصَّتَه، وإنَّما أخْبَرَ عن الباقِينَ بالضَّمَانِ، فسَكَتُوا، وسُكُوتُهم ليس بضَمانٍ. وإنِ الْتَزَمَ ضَمانَ الجميعِ، وأخبرَ عن كلِّ واحدٍ منهم بمثلِ ذلك، لَزِمَه ضَمانُ الكُلِّ، [لأنَّه ضَمِنَ الكُلَّ] (١٠). وإن قال: ألْقِه على أن أضْمَنَه لك أنا ورُكْبانُ السَّفِينَةِ، فقد أَذِنُوا لي في ذلك. فألْقاه، ثم أنْكَرُوا الإِذْنَ، فهو ضَامِنٌ لجميعِه. وإن قالَ: أُلْقِى مَتَاعِى، وتَضْمَنُه لي؟ فقال: نعم. فألْقاه، ضَمِنَه له. وإن قال: أَلْقِ متاعَك، وعَلَىَّ ضَمانُ نِصْفِه، وعلى أَخِى ضَمَانُ ما بَقِىَ. فألْقاه، فعليه ضَمَانُ النِّصْفِ وحدَه، ولا شىءَ على الآخَرِ؛ لأنَّه لم يَضْمَنْ.

فصل: وإذا خَرَقَ سفينةً، فَغَرِقَتْ بما فيها، وكان عمدًا، وهو ما يُغْرِقُها غالبًا، ويُهْلِكُ مَنْ فيها، لكَوْنِهم في اللُّجَّةِ، أو لعدمِ مَعْرِفَتِهم بالسِّبَاحَةِ، فعليه القِصاصُ إن قُتِلَ مَنْ يجبُ القِصَاصُ بقتلِه، وعليه ضَمَانُ السَّفِينَةِ بما فيها من مالٍ ونَفْسٍ، وإن كان خَطَأً، فعليه ضَمانُ العَبِيدِ، ودِيَةُ الأحْرارِ على عاقِلَتِه. وإن كان عَمْدَ خطإٍ، مثل أن أخَذَ (١١) السَّفِينَةَ ليُصْلِحَ مَوْضِعًا، فَقَلَعَ لَوْحًا، أو يُصْلِحَ مِسْمارًا، فَنَقَبَ مَوْضِعًا، فهذا عَمْدُ الخطإِ. ذكره القاضي، وهو (١٢) مذهبُ الشَّافِعِىُّ. والصَّحِيحُ أنَّ هذا خَطَأٌ مَحْضٌ؛ لأنَّه قَصَدَ فعلًا مُباحًا، فأفْضَى إلى التَّلَفِ لما لم يُرِدْهُ، فأشْبَهَ ما لو رَمَى صَيْدًا، فأصَابَ آدَمِيًّا. ولكن إن قَصَدَ قَلْعَ اللَّوْحِ في موضعٍ الغالِبُ أنَّه لا يُتْلِفُها، فَأَتْلفَها، فهو عَمْدُ الخطإِ، وفيه ما فيه. واللهُ أعلمُ.

Anmerkungen

(١٠) سقط من: ب، م. نقل نظر.(١١) في م: "يأخذ".(١٢) في الأصل: "وهذا".

ZurückBand 12 · Seite 551Weiter
Zurück12·551Weiter