Der Ursprung für die Bezeichnung des Schreiens als Istihlal liegt darin, dass es unter den Menschen üblich ist, beim Anblick des Neumondes (Hilal) laut aufzurufen und einander darauf aufmerksam zu machen (3). So wurde der Schrei des Neugeborenen als Istihlal bezeichnet, da er bei seinem Erscheinen nach dem Verborgensein dem Neumond gleicht und sein Schreien demjenigen gleicht, der ihn erblickt. Unser Argument ist, dass sein Leben festgestellt wurde, weshalb es demjenigen ähnelt, der schreit (Mustahill). Der Bericht weist zudem durch seine Bedeutung und seinen Hinweis auf die Etablierung des Urteils in allen anderen Fällen hin, denn sein Trinken der Muttermilch ist ein stärkeres Indiz für sein Leben als sein Schreien, und sein Niesen ist ein von ihm ausgehendes Geräusch, das seinem Schreien gleichkommt. Was jedoch die isolierte Bewegung und das Zucken betrifft, so lässt sich daraus das Urteil des Lebens nicht ableiten, da sich ein Körper aufgrund von Zuckungen oder anderen Ursachen bewegen kann, etwa durch das Austreten aus einem engen Geburtskanal; denn Fleisch zuckt, besonders wenn es gequetscht und dann losgelassen wird, weshalb sein Leben dadurch nicht feststeht.
Der zweite Abschnitt: Die Haftung durch das volle Blutgeld tritt nur ein, wenn bekannt ist, dass sein Tod durch den Schlag verursacht wurde. Dies ergibt sich daraus, dass der Fötus sofort nach dem Schlag stirbt, oder dass er [bestehen bleibt] und unter Schmerzen leidet, bis er stirbt, oder dass die Mutter unter Schmerzen leidet, bis sie ihn gebiert. Dadurch wird erkannt, dass sein Tod durch das Verbrechen verursacht wurde, so wie wenn man einen Mann schlägt und er infolge des Schlages stirbt, oder er chronisch krank (Damina) bleibt, bis er stirbt. Wenn sie ihn jedoch lebend gebiert und dann ein anderer kommt und ihn tötet, während er ein stabiles Leben hatte, so trifft den Zweiten die Vergeltung (Qisas), falls es vorsätzlich geschah, oder das volle Blutgeld. Wenn er jedoch kein stabiles Leben hatte, sondern seine Bewegung nur wie das Zucken eines geschlachteten Tieres war, dann ist der Mörder der Erste und gegen ihn ist das volle Blutgeld zu entrichten, während den Zweiten nur eine erzieherische Züchtigung (Adab) trifft. Wenn der Fötus lebend zur Welt kommt und dann eine Zeit lang wohlauf bleibt, ohne Schmerzen zu haben, so haftet der Schläger nicht dafür, denn der Anschein spricht dafür, dass er nicht an den Folgen seiner Tat gestorben ist.
Der dritte Abschnitt: Das volle Blutgeld wird für ihn nur dann fällig, wenn die Fehlgeburt nach einer Schwangerschaftsdauer von sechs Monaten
(3) In M: "wa-araahum" (und er zeigte sie ihnen). (4) Fehlt in B und M. (5) Fehlt in der Vorlage (al-Asl). (6) Fehlt in M. (7) In B: "saliman" (wohlauf). (8) Al-Damin, nach dem Muster von "Katif": der chronisch Kranke und derjenige, der in seinem Körper ein Gebrechen davongetragen hat. (9) In der Vorlage: "wa-al-diya".