Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī — 1478 - Rechtsfrage: Er sagte: (Und jedem, der schlägt, von denen, die ich erwähnte, obliegt die Freilassung eines gläubigen Sklaven, ungeachtet dessen, ob der Fötus lebend oder tot geboren wurde) · ShamelaTranslate