ShamelaTranslate
Suche
Anmelden
ShamelaTranslate

© 2026 ShamelaTranslate. Wissenschaftliches Open-Access-Projekt.

Über unsKontaktSpendenImpressumDatenschutzNutzungsbedingungenWiderrufsbelehrungVerträge hier kündigen
Al-Mughnī von Ibn Qudāma – Edition al-Turkī
Band 12 · Seite 9Abschnitt

Übersetzung · DE

Dinar, oder zwölftausend Dirham. Dies ist die alte Lehrmeinung (Qaul al-Qadim) von asch-Schafi'i. In seiner neuen Lehrmeinung (al-Dschadid) sagte er: Der Wert der Kamele ist verpflichtend, egal wie hoch er ist; dies aufgrund des Hadith von 'Amr ibn Schu'aib von 'Umar bezüglich der Bewertung von Kamelen. Und weil alles, was durch eine Art von Vermögen sichergestellt (Daman) wurde, dessen Wert fällig wird, wie bei gleichartigen Gütern (Dawat al-Amthal). Zudem gilt: Wenn Kamele ausreichen, wenn ihr Wert gering ist, sollte dies auch gelten (19), wenn ihr Wert hoch ist, genau wie bei Dinar, wenn diese im Wert steigen oder fallen. In gleicher Weise sollte man argumentieren, wenn alle Kamele im Wert steigen. Wenn jedoch Kamele zum Preis ihres Marktwertes vorhanden sind, der Einzelne sie aber nicht findet, weil sie sich außerhalb seines Landes befinden oder Ähnliches, so hat 'Umar (20) das Blutgeld auf der Basis von Silber (Dirham) mit zwölftausend (21) und auf tausend Dinar festgesetzt.

Abschnitt: Der offensichtliche Wortlaut von al-Chiraqi besagt, dass der Wert der Kamele nicht berücksichtigt wird, sondern sobald sie in der festgelegten Beschaffenheit gefunden werden, deren Annahme verpflichtend ist, ungeachtet dessen, ob ihr Wert gering oder hoch ist. Dies ist auch die offensichtliche Lehrmeinung von asch-Schafi'i. Unsere Gefährten (die Hanbaliten) erwähnten, dass die offensichtliche (22) Lehrmeinung von Ahmad lautet, dass hundert Kamele genommen werden, wobei der Wert jedes Kamels einhundertzwanzig Dirham beträgt. Sollte er dazu nicht in der Lage sein, zahlt er zwölftausend Dirham oder tausend (23) Dinar; denn 'Umar bewertete die Kamele für die Leute des Goldes auf tausend Mithqal und für die Leute des Silbers auf zwölftausend, was darauf hinweist, dass dies deren Wert ist. Und weil dies alles Ersatzleistungen für denselben Anspruch sind, müssen sie im Wert gleichgestellt sein, wie bei Ersatzwert und Wertfeststellung beim Darlehen oder bei zerstörten gleichartigen Gütern. Unser Argument ist das Wort des Propheten – Allahs Segen und Heil auf ihm –: "Für das gläubige Leben sind hundert Kamele zu leisten" (24). Dies ist eine uneingeschränkte Aussage, und ihre Einschränkung widerspricht ihrer Allgemeingültigkeit; dies ist daher nur mit einem Beweis zulässig. Zudem wurden sie zu Lebzeiten des Gesandten Allahs – Allahs Segen und Heil auf ihm – genommen, während ihr Wert achttausend betrug. Das Wort 'Umars in seinem Hadith, dass die Kamele im Wert gestiegen seien und er sie daher für die Leute des Silbers auf zwölftausend festsetzte, ist ein Beweis dafür, dass sie in Zeiten ihres niedrigen Preises einen geringeren Wert hatten. Sie wurden bereits in der Ära...

Anmerkungen

(19) In (B) und (M): "tadscha'u" (ausreichend sein). (20) Fällt in (M) weg. (21) In (M): "ithnay" (zwei). (22) Fällt im Original weg. (23) In (M): "alfay" (zweitausend). (24) Seine Herleitung wurde bereits auf Seite 5 dargelegt.

ZurückBand 12 · Seite 9Weiter
Zurück12·9Weiter